Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe heute von einer namhaften Krankenkasse ein Einschreiben erhalten mit dem ohne Angabe von Gründen zum Ende des Jahres die Krankenhaustagegeldversicherung für meine Tochter Michaela gekündigt wurde. Dies sei nach §§13+14 AVB möglich. Auch auf meinen Anruf hin erhielt ich zur Antwort, das die KK nicht zur Auskunft über die Gründe verpflichtet sei und das man sich darauf stützt,ich könne mir aber doch selber ausrechnen warum mir gekündigt wurde. Als ich den Vertrag damals schloß war von einer behinderung meiner Tochter noch nichts bekannt. Als sich dann herausstellte das Michaela nicht ganz normal ist habe ich mich bei meinem Versicherungsagenten erkundigt, ob das auswirkungen habe. Der Meinte nein, das sei schließlich das Risiko der Krankenkassen. Können die wirklich so einfach ohne weiteres Verträge kündigen?
Liebe Christiane, das tut mir aber leid, daß ist ja wirklich furchtbar. Wie schon mehrfach erläutert, kann ich aber so spezielle KK-Probleme nicht beantworten. Das ist nicht böse gemeint, sondern liegt daran, daß ich Familienrechtlier und kein KK-König bin. Wenden Sie sich an die kassenärtzliche Verrechnungstelle oder an die Ärztekammer. Da kann man Ihnen weiterhelfen. Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel. N. Bader
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