Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe heute von einer namhaften Krankenkasse ein Einschreiben erhalten mit dem ohne Angabe von Gründen zum Ende des Jahres die Krankenhaustagegeldversicherung für meine Tochter Michaela gekündigt wurde. Dies sei nach §§13+14 AVB möglich. Auch auf meinen Anruf hin erhielt ich zur Antwort, das die KK nicht zur Auskunft über die Gründe verpflichtet sei und das man sich darauf stützt,ich könne mir aber doch selber ausrechnen warum mir gekündigt wurde. Als ich den Vertrag damals schloß war von einer behinderung meiner Tochter noch nichts bekannt. Als sich dann herausstellte das Michaela nicht ganz normal ist habe ich mich bei meinem Versicherungsagenten erkundigt, ob das auswirkungen habe. Der Meinte nein, das sei schließlich das Risiko der Krankenkassen. Können die wirklich so einfach ohne weiteres Verträge kündigen?
Liebe Christiane, das tut mir aber leid, daß ist ja wirklich furchtbar. Wie schon mehrfach erläutert, kann ich aber so spezielle KK-Probleme nicht beantworten. Das ist nicht böse gemeint, sondern liegt daran, daß ich Familienrechtlier und kein KK-König bin. Wenden Sie sich an die kassenärtzliche Verrechnungstelle oder an die Ärztekammer. Da kann man Ihnen weiterhelfen. Ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel. N. Bader
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Schönen guten Morgen☕️ Ich habe folgendes Problem. Mein Betrieb hat mir schon im Januar 2026 mitgeteilt, das im Juli 2026 der Betrieb geschlossen wird, wegen Übernahme und neuem Chef. Nun arbeite ich ja noch dort bis Juli 2026 und habe jetzt gerade Erfahren, das ich in der 7 Woche Schwanger bin. Nun wurde mir ein absolutes Arbeitsverbot ausgesproc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld