Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung aufgrund Betriebsschließung

Frage: Kündigung aufgrund Betriebsschließung

Mariesamer

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Guten Tag, ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit nur mit als festangestellte Mitarbeiterin. Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und der ET ist Anfang Juni. Nun möchte mein AG den Betrieb überraschend zum 01.01.23 schließen. Beim Gewerbeaufsichtsamt kann er meine Kündigung beantragen und das Amt wird dann höchstwahrscheinlich zustimmen. Welche Rechte habe ich in dieser Situation? Gilt dann nach dem Beschluss des Amtes noch die vierwöchige gesetzliche Kündigungsfrist oder erfolgt die Kündigung sofort? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Und welche finanzielle Unterstützung würde ich dann erhalten? Wie würde sich dann mein Elterngeld berechnen? Mein Plan waren eigentlich zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Es wäre super wenn ich einige Infos dazu bekommen könnte. Ich bin grad ziemlich verzweifelt und hilflos. Dankeschön.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Vor Ausspruch der Kündigung muss ein Zustimmungsverfahren durchlaufen worden sein. 2. Ich würde die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Agentur für Arbeit mit Einschreiben zur Kenntnis bringen, Arbeitslosengeld können Sie aber erst erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, also kein Kind mehr betreuen. Mit Beendigung des Arbeitsvertrages endet auch die Elternzeit. Liebe Grüße NB


cube

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Dü würdest dich arbeitslos/suchend melden müssen und hast dann Anspruch auf ALG. Unwahrscheinlich, dass du in der Zeit einen neuen AG findest, bei dem du nur wenige Wochen arbeiten würdest/könntest und dann erst mal in EZ bist. Ohne AG hast du dann aber nach der Geburt/MuSchu eben auch keine EZ, sondern bist Hausfrau mit EG-Bezug. Finanziell für dich darüber hinaus erst mal verantwortlich wäre dann dein Partner bzw. Vater des Kindes.


Dojii

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Die Monate ab Januar 2023 bis zum Beginn deines Mutterschutzes, in denen du kein Einkommen erzielst bzw. "nur" ALG-I beziehst, werden bei der Elterngeldberechnung mit 0 EUR eingehen und das Elterngeld entsprechend verringern.


User-1769871192

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Diese Situation ist aber doch echt der letzte Schrott, oder? Wenn man keine Möglichkeit hat sich beim Ehepartner für die Krankenversicherung beitragsfrei mit zu versichern, dann muss man auch noch die monatlichen Versicherungsbeiträge selbst aufbringen. Einzige sinnvolle Möglichkeit die ich sehe: Sofort andere Arbeitsstelle suchen (auch wenn ich da keine allzu großen Hoffnungen auf Erfolg hätte).


Neverland

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Wenn dein ET Anfang Juni ist, beginnt der mutterschutz wohl bereits im April. Ist schon mal gut. Damit hast du ab April keine Nullrunden mehr beim EG. Beginnt der Mutterschutz im Mai, ist es ein Monat mehr mit Null. ALG1 ist mit 0 € angesetzt. Sobald Du die Kündigung hast, achte auf einhalten der Kündigungsfristen, meldest du dich beim Arbeitsamt als arbeitslos. So wie ich dich verstehe, hast du bisher nicht einmal eine Kündigung. Das mit dem zum 1.01.2023 wird also wohl nichts mehr für deinen AG. Von heute auf morgen wie er es sich vorstellt wird das nichts. Für Januar wirst du also noch irgendein Gehalt bekommen. Urlaubstage müssen, sofern du noch welche offen hast, auch ausbezahlt werden. Für das ALF1 spielt es keine Rolle ob du s hwangee bist. Du .usst nur den Willen haben auch arbeiten zu wollen. Darauf würde ich hinweisen falls die Ärger machen. Ob ein potentieller AG dich schwanger einstellt oder nicht, ist nicht deine Sache. Mit ALG1 wärst du dann auch weiterhin krankenversichert. Und hast auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. AlG1 kürzt aber dein EG.


Succero

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@Tigerblume: Von was redest du? Sowohl bei ALG1-Bezug als auch anschließendem MuSchu- und Elterngeldbezug ist man beitragsfrei gesetzlich krankenversichert.


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