cocuk
Liebes Forum, liebe Frau Bader, unser Betrieb schließt komplett zum 30.06.2012. Ich werde mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes erst zum Ende der Mutterschutzfrist gekündigt. Habe vorhin meine "ordentliche Kündigung" in zweifacher Ausfertigung erhalten und mußte auf einer Kündigung den Erhalt der Kündigung quittieren und dem Arbeitgeber zurückgeben. Die andere Kündigung (2.Ausfertigung) ist für mich. Ich habe dann noch extra über meine Unterschrift dazugeschrieben "mit meiner Unterschrift bestätige ich NUR den Erhalt des Kündigungsschreibens Meine Frage: 1.) Hätte ich den Erhalt der Kündigung doch nicht quittieren sollen? 2.) Ist es jetzt von Nachteil für eine eventuelle Kündigungsklage die man beim Arbeitsgericht einreichen könnte? Bedeutet denn meine Unterschrift, dass ich mit der Kündigung einverstanden bin und NICHT klagen möchte? 3.) Würde so eine Kündigungsklage überhaupt Sinn machen, wenn mir ja mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes gekündigt wird? Ich hoffe, ich habe jetzt kein Mist gebaut, indem ich auf dem Kündigungsschrieben, der für den Arbeitgeber bestimmt war, unterschrieben habe. Ich würde mich freuen, wem sie mir antworten könnten. Liebe Grüße C.K.
Hallo, 1. Eine Kündigung ist nicht empfangsbedürftig, deshalb ist Liquidierung nicht bedeutungsvoll 2. Nein, Sie haben doch nur den Erhalt bestätigt und nicht anerkannt 3. Das kann und darf ich auf die Ferne nicht beurteilen Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und arbeite Teilzeit bei meinem langjährigen Arbeitgeber. Nun wird der Firmenstandort Deutschland geschlossen. Fragen: 1.) wie verhält sich das mit meiner Kündigung, ich bin doch im Prinzip unkündbar? 2.) wie wird das mit dem Arbeitslos melden, da ich ja in der Elternzeit bin? Gibt ...
Hallo Ich würde gerne noch einmal Schwanger werden. So wie es aussieht, schliesst mein Betrieb (Evangelischer Kindergarten) zu 90 % zum 1.9.2010. Meine Fragen: 1. Wenn ich jetzt schwanger werde, bekomme ich dann Gehalt bis zum 1.9.2010 oder muß die Kirche bezahlen, bis das Baby da ist. 2. Wenn ich zum beispiel erst im Juni schwanger werde, b ...
Guten Tag Frau Bader, wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Firma (ein kleiner Betrieb!) den Betrieb schließen und liquidieren wird. Einem Großteil der Mitarbeiter wurde zu Ende Juli gekündigt, den restlichen - außer mir, weil noch die behördliche Zustimmung fehlt - Mitarbeitern wurde zum ende August gekündigt. Für mich gilt die gesetzliche Kündi ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite 15 Stunden die Woche als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Zahnarztpraxis. Die Praxis wird leider wegen Ruhestand zum 31.08.17 geschlossen. Habe jetzt aber erfahren, dass ich schwanger bin (6. Woche). Wer ist denn dann für die Zahlung zuständig? Bekomme ich Arbeitslosengeld, darf ja quasi als Zahnmedizinisch ...
Guten Tag, ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit nur mit als festangestellte Mitarbeiterin. Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und der ET ist Anfang Juni. Nun möchte mein AG den Betrieb überraschend zum 01.01.23 schließen. Beim Gewerbeaufsichtsamt kann er meine Kündigung beantragen und das Amt wird dann höchstwahrscheinlich zustimmen. We ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Schönen guten Morgen☕️ Ich habe folgendes Problem. Mein Betrieb hat mir schon im Januar 2026 mitgeteilt, das im Juli 2026 der Betrieb geschlossen wird, wegen Übernahme und neuem Chef. Nun arbeite ich ja noch dort bis Juli 2026 und habe jetzt gerade Erfahren, das ich in der 7 Woche Schwanger bin. Nun wurde mir ein absolutes Arbeitsverbot ausgesproc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe