cocuk
Liebes Forum, liebe Frau Bader, unser Betrieb schließt komplett zum 30.06.2012. Ich werde mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes erst zum Ende der Mutterschutzfrist gekündigt. Habe vorhin meine "ordentliche Kündigung" in zweifacher Ausfertigung erhalten und mußte auf einer Kündigung den Erhalt der Kündigung quittieren und dem Arbeitgeber zurückgeben. Die andere Kündigung (2.Ausfertigung) ist für mich. Ich habe dann noch extra über meine Unterschrift dazugeschrieben "mit meiner Unterschrift bestätige ich NUR den Erhalt des Kündigungsschreibens Meine Frage: 1.) Hätte ich den Erhalt der Kündigung doch nicht quittieren sollen? 2.) Ist es jetzt von Nachteil für eine eventuelle Kündigungsklage die man beim Arbeitsgericht einreichen könnte? Bedeutet denn meine Unterschrift, dass ich mit der Kündigung einverstanden bin und NICHT klagen möchte? 3.) Würde so eine Kündigungsklage überhaupt Sinn machen, wenn mir ja mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes gekündigt wird? Ich hoffe, ich habe jetzt kein Mist gebaut, indem ich auf dem Kündigungsschrieben, der für den Arbeitgeber bestimmt war, unterschrieben habe. Ich würde mich freuen, wem sie mir antworten könnten. Liebe Grüße C.K.
Hallo, 1. Eine Kündigung ist nicht empfangsbedürftig, deshalb ist Liquidierung nicht bedeutungsvoll 2. Nein, Sie haben doch nur den Erhalt bestätigt und nicht anerkannt 3. Das kann und darf ich auf die Ferne nicht beurteilen Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und arbeite Teilzeit bei meinem langjährigen Arbeitgeber. Nun wird der Firmenstandort Deutschland geschlossen. Fragen: 1.) wie verhält sich das mit meiner Kündigung, ich bin doch im Prinzip unkündbar? 2.) wie wird das mit dem Arbeitslos melden, da ich ja in der Elternzeit bin? Gibt ...
Hallo Ich würde gerne noch einmal Schwanger werden. So wie es aussieht, schliesst mein Betrieb (Evangelischer Kindergarten) zu 90 % zum 1.9.2010. Meine Fragen: 1. Wenn ich jetzt schwanger werde, bekomme ich dann Gehalt bis zum 1.9.2010 oder muß die Kirche bezahlen, bis das Baby da ist. 2. Wenn ich zum beispiel erst im Juni schwanger werde, b ...
Guten Tag Frau Bader, wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Firma (ein kleiner Betrieb!) den Betrieb schließen und liquidieren wird. Einem Großteil der Mitarbeiter wurde zu Ende Juli gekündigt, den restlichen - außer mir, weil noch die behördliche Zustimmung fehlt - Mitarbeitern wurde zum ende August gekündigt. Für mich gilt die gesetzliche Kündi ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite 15 Stunden die Woche als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Zahnarztpraxis. Die Praxis wird leider wegen Ruhestand zum 31.08.17 geschlossen. Habe jetzt aber erfahren, dass ich schwanger bin (6. Woche). Wer ist denn dann für die Zahlung zuständig? Bekomme ich Arbeitslosengeld, darf ja quasi als Zahnmedizinisch ...
Guten Tag, ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit nur mit als festangestellte Mitarbeiterin. Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und der ET ist Anfang Juni. Nun möchte mein AG den Betrieb überraschend zum 01.01.23 schließen. Beim Gewerbeaufsichtsamt kann er meine Kündigung beantragen und das Amt wird dann höchstwahrscheinlich zustimmen. We ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger