Glücksmaus
Meine Elternzeit endet nach 3 Jahren am 29. Oktober 2016. Mein Arbeitgeber teilt mir jetzt mit, dass er mir keine Teilzeitstelle in irgendeiner Form zur Verfügung stellen kann. Er bittet mich nun zu kündigen, stellt mir aber gerne ein Schreiben aus, dass Teilzeit arbeiten nicht möglich ist. Ist das das richtige Verfahren? Müsste er mich dann nicht kündigen auch in Bezug auf eine eventuelle Sperre beim Arbeitslosengeld? Vielen Dank
Hallo, hat der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer? Dann muss er betriebliche Gründe nennen, warum er keine Teilzeitarbeit zur Verfügung stellt. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Kündigung und Sie können sich dann für die Zeit, in der Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, arbeitslos melden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Naja, nur teils. Nach der EZ hast Du einen Anspruch auf deinen Vollzeitjob. Könntest Du den wahrnehmen, sprich Kinderbetreuung passt? Falls ja, dann hat der AG ein Problem, denn dann müsste er dir kündigen. Das kann er aber frühstens am ersten Arbeitstag dann mit der entsprechenden Kündigungsfrist. In dem Falle könntest du mittels Kündigungsschutzklage evtl auch dagegen angehen, gut möglich das das Arbeitsamt dir das sogar nahelegt um eine Sperre zu umgehen. Hast Du keine Kinderbetreuung, kannst also gar nicht Vollzeit arbeiten, dann musst Du schauen. Fraglich ist halt, muss Dein AG dir eine TZ-Platz zur Verfügung stellen (mehr wie 15 Mitarbeite) und ist das betriebsbedingt überhaupt möglich. Das muss er begründen können. Ein lappidares, er hat keine freie Stelle langt nicht. Immerhin musste er davon ausgehen das du nach der EZ in Vollzeit wieder zurück kommst. Solange du innerhalb der vorherigen Konditionen, also auch keine Problem mit Wechselschicht usw schauen kannst, hast Du eine gute Ausgangssituation. Ob Sperre oder nicht solltest Du beim Amt nachfragen. Die werden dir dann auch sagen was du evtl noch schauen kannst.
Sternenschnuppe
Was ist das denn für ein Betrieb ? Er muss begründen warum es nicht in Teilzeit geht. AG die es nicht wollen haben aber den Joker im Ärmel, er kann es auch dann ermöglichen zu Zeiten in denen keine Betreuung da ist. Läuft also aufs gleiche hinaus. Verpflichtet ist er lediglich den alten Volzeitvertrag wieder zu erfüllen. Und das ist auch lediglich Dein Recht : Dass die alte Stelle auflebt wie sie war. Kannst Du das nicht erfüllen, musst Du kündigen. Da Du den alten Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest. Auf jeden Fall vorher mit dem Arbeitsamt sprechen und nichts im Alleingang machen. Welche Kündigungsfristen hast Du denn im Vertrag ? Zum Ende der Elternzeit beträgt sie immer 3 Monate das wäre bei Dir schon zu spät.
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