@@Happy@@
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben Zwillinge die wir zum neuen Kindergartenjahr im Sommer in einer Krippengruppe angemeldet habe. Unsere Kinder sind dann 1,5 Jahre und würden dann ganztags in die Krippe gehen. Wir wohnen in Bremen. Was würde passieren wenn ich nun erneut schwanger werde und das Kind bspw im Dezember zur Welt käme. Würde uns dann der Ganztagsplatz komplett gestrichen? Würde man dann auf einen Teilzeitplatz Anspruch haben? Und könnte es passieren, dass wir uns eine neue Einrichtung suchen müssten, falls dort die Umwandlung von einem ganztags- in einen halbtagsplatz nicht möglich ist oder könnte man einfach den Ganztagsplatz behalten?
Hallo, grds. haben Sie einen Anspruch - evtl. nur bbis mittags, da in den meisten Krippen die Ganztagesplätze für die arbeitenden Müttern aufgehoben werden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das musst Du vor Ort erfragen, es ist überall anders. Wie fielen auf 4 Stunden ( Rechsanspruch ) Vollzeitplätze sind für die Berufstätigen.
kati1976
Vor Ort fragen. Aber auch hier ist es so. Ganztagsplatz nur für arbeitende. Wer nicht arbeitetet hat Anspruch auf 6 Stunden.
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