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Hallo, mein Sohn wird im April 3 Jahre. Wir haben - über die Gemeinde, weil es zu wenig Krippenplätze gibt - für 40 Stunden die Woche einen Platz bei einer Tagesmutter, da beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Ich bin wieder schwanger um momentan im BV (was für den Krippenplatz ja irrelevant sein sollte, es liegen medizinische Gründe vor) Wie ist es, wenn ich im Februar in den Mutterschutz gehe? Darf mein Sohn dann weiterhin zur Tagesmutter? Steht ihm dann noch der Vollzeitplatz zu, oder dann nur noch 20 Stunden? Im April wird er 3. Ab da müsste er einen Anspruch auf einen Kitaplatz haben. Die Gemeinde hat schon signalisiert, dass sie keine Plätze hat und Kinder von Tagesmüttern wohl erst zu August einen Platz bekommen und bis dahin bei der Tagesmutter bleiben. Wenn er im Mutterschutz keinen Anspruch auf einen Tagesmutterplatz haben sollte - kann ich dann den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab April durchsetzen? Auf der Gemeindeseite habe ich zu dem Thema leider nichts gefunden und die Mitarbeiterin ist etwas merkwürdig, wenn man als Eltern eine Auskunft haben möchte. VG kruemel
Hallo, das kann man nicht allgemein sagen, das kommt auf das Bundesland und die Gemeinde an. Liebe Grüße, NB
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