Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippenplatz Arbeitszeitvereinbarung

Frage: Krippenplatz Arbeitszeitvereinbarung

nanny2506

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Hallo Wir haben unsere Tochter extra in der Kinderkrippe angemeldet das In der Zeit wo sie betreut, ist arbeiten kann. 8-12 Uhr. Ich habe vorher in Vollzeit in in Früh- und Spätschicht gearbeitet. Mein Chef hat mir jetzt allerdings gesagt das er mir von 8-12Uhr nichts geben kann sonder nur von Nachtschicht von 18-22Uhr. In diesem Fall könnte ich mir das Geld für den betreuungsplatz sparen, was eigentlich nicht möchte. Bin ich gezwungen die Nachtschicht zu machen oder gibt es was gesetzliches das ich in der Kinderkrippenzeit arbeiten kann? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, kein Anspruch. Der AG soll sich bemühen, wenn er aber betriebliche Gründe anführt u im Vertrag Schicht steht, sieht es schlecht aus Dann versuchen, sich woanders mit Zustimmung vom AG etwas in der TZ zu sichen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du hast einen Anspruch auf Deinen alten Vertrag. Kein Anrecht auf Zeiten die Du möchtest. Musste auch unter anderem aus dem Grund kündigen. Bei einem Betreuungsplatz von vier Stunden, wie viele Stunden kannst Du dann arbeiten ?


nanny2506

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Die Krippe ist von 7-13Uhr. Arbeiten könnte ich dann halt von 8-12Uhr. Ich plane lieber mehr Zeit für die Fahrzeit ein, nicht das ich mich beim AG oder bei der Kita verspäte.


Sternenschnuppe

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Dann hatte ich das oben falsch verstanden. Leider ändert es nix daran dass Du keinen Anspruch hast auf Wunschzeiten. Mein AG bescheinigte für den Krippenplatz sogar für die Stadt 09-15 Uhr und wollte danach nix mehr davon wissen. Ich sollte am WE und am Abend arbeiten. Betriebsrat etc. Keine Chance.


nanny2506

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Das ist bei dir dann aber ganz mies, wenn du es sogar schon schriftlich hattest. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Lg


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