Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung wegen Stress und Doppelbelastung in der SSW?

Frage: Krankschreibung wegen Stress und Doppelbelastung in der SSW?

mexy

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Guten Tag, ich bin in der 27 ssw und habe eine 35 stunden Woche in einem Büro. Dazu kommt das ich zurzeit einen Berufsbildenden, kostenpflichtigen Kurs mache. Dieser beansprucht ca 16 Stunden die Woche. + Anfahrzeit etc. Der Kurs ist nun schon bezahlt und wird auch erst in 4 Jahren wiederholt weswegen ich diesen ungern abbrechen würde. Beides schaffe ich aber nicht mehr. Mein Körper streikt absolut. Darf ich nun meinen Arzt Krankschreibung bitten den Kurs aber trotzdem weiter machen? Danke für Ihre Zeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, läuft der Kurs über den AG? Oder privat nebenher? Grds geht die Haupttätigkeit vor. Sie können nicht privat einen Kurs machen und weil das zu anstrengend ist, bei der Hauptarbeit krankgeschrieben werden. Im übrigen ist AU arbeitsunfähig für alle Tätigkeiten, da Sie ja alles tun müssen, wieder fit für den Hauptjob zu sein. Liebe Grüße NB


Felica

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Wohl kaum möglich. Da dein Job vorgeht. Dein AG kann verlangen das wenn beides zusammen zu stressig ist, du den Kurs abbricht. Was du machen könntest wäre mit dem AG zu sprechen das du die Stubden reduzierst. Logischerweise gegen Gehaltsverluste. Vorausgesetzt das ist kein Kurs der durch den AG angeordnet war.


Mitglied inaktiv

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Wer hat den Kurs gewollt und gebucht? Der ist dafür verantwortlich. Wenn das der Arbeitgeber ist, dann darf der Arbeitgeber dich nicht 35+16 Std. pro Woche beschäftigen (mit Arbeit und Fortbildung). Wenn du den Kurs selber gewählt und gebucht hast, dann bist du selber dafür verantwortlich, wie du deine Kräfte einteilst. Aber du kannst dich nicht krank schreiben lassen, weil du dich mit der Zeitplanung übernommen hast. Du kannst dich aber beurlauben lassen, wenn die Fortbildung läuft. Oder du bist krank und brichst beides ab.


cube

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Da die Fortbildung mit 16 Std. die gesetzlichen Arbeitszeiten überschreitet, gehe ich davon aus, dass sie nicht vom AG aus geht, sondern eine private Maßnahme deinerseits ist. Eine AU heißt nicht, dass du gar nichts mehr machen darfst - sondern nur Dinge, die deine Heilung beeinträchtigen, nicht ausüben darfst. Du dürftest diese Fortbildung also mit Zustimmung des Arztes weiterführen. Die Tätigkeit während der Fortbildung darf natürlich nicht konträr zur AU sein. Also der Büro-Mensch mit AU wegen gebrochenem Arm darf nicht seine Fortbildung/Ausbildung zum Fitnesstrainer weiter führen. Deinen AG musst du theoretisch darüber nicht informieren - es wäre aber ratsam. Bekommt er das irgendwie mit, wirkt es eben genau so, wie es eigentlich auch ist: wegen selbstgewählter Doppelbelastung lässt du dich krankschreiben um nicht arbeiten zu müssen - aber bist fit genug, eine Fortbildung weiter zu führen. Kommt nicht so gut an.


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