Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung oder BV?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung oder BV?

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit für meinen Sohn läuft Ende des Jahres aus (2 Jahre), mein neuer Mutterschutz für das nächste kind beginnt jedoch erst Mitte Januar. Da ich bereits jetzt Komplikationen im SS-Verlauf hatte, werde ich die Zeit, in der ich eigentlich wieder ins Büro müsste, entweder mit einer Krankschreibung oder einem BV überbrücken. Zu was raten Sie mir, was sind die Unterschiede? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das können Sie nicht frei entscheiden, das obliegt dem Arzt. Krankschreibung heißt, es liegt an Problemen wegen der SS (zB vorzeitige Wehen), man bekommt 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld. BV bedeutet, es liegt am Job (Arbeiten mit giftigen Chemikalien), dann bekommt man den Lohn weiter Liebe Grüsse, NB


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