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Guten Abend Frau Bader, mich würde interessieren, ob es eine Regelung gibt, die im Falle der Krankheit einer Mutter (z.B. 3 tägige Krankmeldung wegen Angina mit Fieber, also normalerweise bettlägerig) verbietet bzw. erlaubt, das Kind in den Kindergarten zu bringen. In meinem Fall handelt es sich um das Nachbargebäude und mich würde interessieren, ob es arbeitsrechtliche Probleme geben könnte, wenn ich gesehen werde, wie ich mein Kind in den Kindergarten bringe. (Wobei ja insbesondere bei Erkrankungen der Mutter eine Fremdbetreuung nötig ist!)
Hallo, nein. Gerade wenn Sie krank sind können Sie Ihr Kind ja nicht alleine betreuen. Es gibt auch Urtiele dazu - in erster Linie zum Thema einkaufen (man kann krank ja nicht verhungern) Liebe Grüsse, NB
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