Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung - Elternzeit beginnt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung - Elternzeit beginnt

Zizibe

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Hallo, Mein Mann hat fristgerecht bei seinem AG Elternzeit für 2 Monate ab Geburt beantragt. Jetzt war er leider seit Januar krank und ist noch immer krankgeschrieben. Wie lange es noch dauert ist ungewiss. Die Entbindung steht kurz bevor. ET: 11.3. Der AG hat die Beantragung der Elternzeit bislang noch nicht nicht bestätigt, was ja eigentlich auch egal ist. Wie ist es nun da mein Mann ja krankgeschrieben ist? Können wir die Elternzeit evtl. aufschieben? Müsste dazu der AG zustimmen oder reicht wieder einfach eine Mitteilung darüber? Er ist jetzt wieder bis zum 26.3. krankgeschrieben, wenn man die Elternzeit nicht aufschieben kann, wer zahlt dann? Kriegt er Elterngeld oder Krankengeld? Zur Zeit von Corona noch der Hinweis weil es vll wichtig wäre: der Betrieb meines Mannes zählt als systemrelevant. Viele Dank vorab für Antwort(en). Falls nicht von der Expertin: bitte keine Mutmaßungen nur wer es wirklich weiß. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hierzu steht in den Richtlinien: 16.3.1 Verkürzung Die angemeldete Elternzeit kann grundsätzlich nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. In besonderen Fällen hat der Elternzeitberechtigte wegen ... eines besonderen Härtefalls etwa bei schwerer Krankheit, ..... oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit das Recht zur einseitigen Beendigung der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann lediglich innerhalb von vier Wochen die vorzeitige Beendigung aus dringenden be-trieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Eine Ablehnung, die diese Frist- und Form-Voraussetzungen nicht erfüllt, ist unbeachtlich. Sie ist nicht geeignet, den Eintritt der vorzeitigen Beendigung zu verhindern (BAG-Urteil vom 21.04.2009, 9 AZR 391/08). Anders als bei Urlaub führt eine Krankschreibung also nicht automatisch dazu, dass die Zeit wieder gutgeschrieben wird. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nur wenn er durch die (schwere) Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sein Kind zu betreuen kann man die bereits beantragte Elternzeit nach § 16 Abs. 3 BEEG einseitig zurückziehen. Das muss dann durch einen Arzt attestiert sein. Eine reine Krankschreibung ist laut BEEG kein Grund für eine Rücknahme. Man kann so gesehen problemlos Elternzeit haben und gleichzeitig krankgeschrieben sein. Das widerspricht sich nicht. Wird parallel zum Elterngeld jedoch Krankengeld gezahlt wird das miteinander verrechnet und man bekommt beim Elterngeld sehr wahrscheinlich nur noch den Mindestsatz.


KielSprotte

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Er muss sich mit der ersten Mitteilung für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen. Somit kann er nicht einfach verschieben.


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