Mitglied inaktiv
hallo, momentan bin ich bei einer personaldienstleistung angestellt. bekomme 1400 euro brutto + 200 euro verpflegung steuerfrei (damit es eben wie ein "normales" gehalt aussiet). nun bin ich krankgeschrieben. mir fehlen also ca. 200 euro im monat. dies wirkt sich dann ja sicher auch auf mein elterngeld aus, oder nicht?? da ich ja netto 200 euro weniger bekommen werde. habe jetzt folgendes gelesen: Bei der Ermittlung des Einkommens aufgrund einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder aufgrund des Abzugs der Betriebskostenpauschale, kann sich der Antragsteller frei entscheiden, ob er die Monate des Mutterschafts- oder Elterngeldbezugs und die Monate der Einkommenseinbußen aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigen möchte. verstehe das aber nicht so genau. ich kann mir aussuchen ob das angegeben wird?? wenn ich das nicht angebe, dann wird mir doch gar nichts angerechnet oder?? also dann doch lieber weniger anrechnen lassen als gar nichts? oder hab ich das falsch verstanden? über eine antwort wäre ich seeeehr dankbar.
Hallo, ich denke nicht, dass diese Arbeitgeberleistung berücksichtigt wird. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Verpflegungspauschale ist eine Arbeitgeberleistung, die meines Erachtens sowieso bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wird. LG Arlett
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Elterngeldberechnung. Ich bin derzeit in der 11. Schwangerschaftswoche und direkt mit dem bekanntwerden der Schwangerschaft hatte ich Gallenkoliken ( und bereis 2 stationäre Krankenhausaufenthalte). Die Galle muss entfernt weden und waere ohne Schwangerschaft schon draussen. Durch die Schwangrrsc ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht