Mitglied inaktiv
hallo, momentan bin ich bei einer personaldienstleistung angestellt. bekomme 1400 euro brutto + 200 euro verpflegung steuerfrei (damit es eben wie ein "normales" gehalt aussiet). nun bin ich krankgeschrieben. mir fehlen also ca. 200 euro im monat. dies wirkt sich dann ja sicher auch auf mein elterngeld aus, oder nicht?? da ich ja netto 200 euro weniger bekommen werde. habe jetzt folgendes gelesen: Bei der Ermittlung des Einkommens aufgrund einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder aufgrund des Abzugs der Betriebskostenpauschale, kann sich der Antragsteller frei entscheiden, ob er die Monate des Mutterschafts- oder Elterngeldbezugs und die Monate der Einkommenseinbußen aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigen möchte. verstehe das aber nicht so genau. ich kann mir aussuchen ob das angegeben wird?? wenn ich das nicht angebe, dann wird mir doch gar nichts angerechnet oder?? also dann doch lieber weniger anrechnen lassen als gar nichts? oder hab ich das falsch verstanden? über eine antwort wäre ich seeeehr dankbar.
Hallo, ich denke nicht, dass diese Arbeitgeberleistung berücksichtigt wird. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Verpflegungspauschale ist eine Arbeitgeberleistung, die meines Erachtens sowieso bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wird. LG Arlett
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