Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung trotz Freistellung

Frage: Krankmeldung trotz Freistellung

Stephie92

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Hallo Ich habe mein Arbeitgeber vor einer Woche über meine SSW informiert (ambulante Pflege). Er meinte das er sobald ich ein Nachweis bringe ich ein Arbeitsverbot bekomme, da er keine Beschäftigung ohne Risiken für mich hat. Da mein FA in der Schweiz ist kennt er sowas nicht und hat mir lediglich eine Bestätigung der SSW geschrieben. Mein Chef meint nun, das ist ok, bin auch ab sofort freigestellt aber ich benötige eine Krankmeldung da ich sonst in Minusstunden gerate. Meine Frage ist nun, ob ich überhaupt eine Krankmeldung brauche und ob ich, obwohl mich der Arbeitgeber freigestellt hat Minusstunden machen kann? vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Krankschreibung und ein Beschäftigungsverbot schließen sich aus. Entweder weiß Ihr Arbeitgeber das nicht oder er will Sie linken. ihr Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen und dann entscheiden, ob er sie umsetzt oder in ein Beschäftigungsverbot erstellt. In einem Beschäftigungsverbot geraten Sie nicht in Minusstunden und bekommen den ganz normalen Lohn weiter. Wenn es weiter Probleme gibt, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


mellomania

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war richtig dass du eine bescheinigung über die schwangerschaft abgegeben hast. mehr nicht. mehr kann der arzt nicht bescheinigen da es um die arbeitsbedinugen geht und der chef dir , wenn er eben keine arbeit für dich hat, eine bv aussprechen muss. warum er dich erst freistellt versteh ich nicht, was möchte er machen? auf was wartet er? wenn er sagt er hat keine arbeit muss er bv ausstellen nicht der arzt. hat er andre arbeit und prüft das erst, ist die freistellung richtig, bis eben das bv geschrieben ist und gilt


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