LinasMamma
Sehr geehrte Frau Bader! Die Situation ist folgende: Meine Schwester hat Krebs und zwei Kinder mit ihrem Partner (mit dem sie zusammen lebt). Nun wollte mein "Schwager" sich für bestimmte Tage zur Betreuung der Kinder krank schreiben lassen.Der Arzt sagte zu ihm, er bekomme als nicht-verheirateter Vater keine Krankheitstage zur Betreuung der Kinder. Ist das korrekt? Mit freundlichem Gruß, LinasMamma
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hat er auch das Sorgerecht ? Auch dem Vater stehen 10 Kindkranktage zu, dazu muss man nicht verheiratet sein. Alternativ würde ich aber versuchen eine Haushaltshilfe zu bekommen für die Kinder. Diese Betreuung kann dann auch der Vater machen und bekommt dann den Verdienstausfall von der Krankenkasse wieder. Wenn ich Dich richtig verstanden habe , dann sind die Kinder ja nicht krank, sondern Deine Schwester. Alles alles Gute für sie.
LinasMamma
Hallo Nimo1107! Noch zwei Nachfragen zu Deiner Antwort: Meine Schwester und ihr Partner haben schon eine Haushaltshilfe. Nur zum Verständnis: Die Haushaltshilfe hätten sie beantragen können und der Papa hätte das machen können und sich das Geld auszahlen lassen. Habe ich es richtig verstanden? Und zweitens: Stehen einer Familie also keine Krankheitstage zu, wenn der hauptbetreuende Elternteil krank wird (und somit "vertreten" werden muss in der Kinderbetreuung), sondern nur, wenn die Kinder krank sind? Viele Grüße und danke für die guten Wünsche! LinasMamma
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