Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Frage: Krankenversicherung

Ajax 81

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Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich in Elternzeit. Kind1 wurde in 2016 geboren, Kind 2 in 2018.Für Kind1 beantragte ich 3 Jahre Elternzeit. Nach 2 Jahren beendete ich diese und ging in den Mutterschutz für Kind2. Für Kind 2 beantragte ich 3 Jahre Elternzeit und hing das restliche 1Jahr von Kind 1 hintendran, sodass ich insgesamt auf 6 Jahre Elternzeit komme. Meine Elternzeit endet 2022 im Herbst. Seit Januar 2020 arbeite ich 10h in Elternteilzeit. Aufgrund persönlicher Umstände würde ich gerne die Elternteilzeit kündigen und die restliche Elternzeit bis 2022 nehmen und auf 450€ Basis bei einem anderen Betrieb arbeiten. In der Elternzeit ist man ja beitragsfrei Pflichtversichert. Pflichtversichert war ich ja aufgrund meiner Vollzeittätigkeit vor Beginn der Elternzeit ja auch. Hat das Beenden der Teilzeittätigkeit Auswirkungen auf meine Krankenversicherung in der Elternzeit? Was wäre wenn ich 2022 zum Ende der Elternzeit meinen alten Job kündige und weiterhin beim neuen Betrieb/ Arbeitgeber auf 450€ Basis arbeite? Könnte ich mich dann über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung meines Ehemanns mitversichern wenn ich nicht mehr als 450€ verdiene? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der VZ-Vertrag weiter bestehen bleibt, sind Sie weiter beitragsfrei kk-versichert. Liebe Grüße NB


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