Mitglied inaktiv
hallo, habe auch ein paar Fragen: Ich bin bis einschl. Jan.`05 im Erziehungsurlaub. Danach werde ich meine Arbeitsstelle kündigen.Ich u. meien Tochter sind gesetzlich versichert und mein Mann privat. Da ich vom Arbeitsamt ein 3 Mon Sperre erhalte habe ich die 1. Frage : Bin ich und meine Tochter über das Arbeitsamt diese 3 Monate versichert? 2.Frage : wenn ich während meiner arbeitslosigkeit wieder schwanger werde, beantrage ich dann beim Arbeitsamt Erziehungsurlaub? wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? zweite Variation. Ich melde mich nicht Arbeitslos und werde bei meinem Mann mit versichert . 3. Frage : Bekomme ich den von einer Krankenkasse Mutterschutzgeld? Vielen Dank TIna
Hallo, die Versicherung wirkt 1 Monat nach. EU kann man nur beantragen, wenn man einen Arbeitegeber hat.Man bekommt das ARbeitslosengeld bis nach den SChutzfristen nach der Geburt fort, danach nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Tina, ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten, hätte aber eine Frage an Dich . Wieso ist Deine Tochter bei Dir gesetzlich versichert ? Mein Mann ist auch privat versichert und uns wurde gesagt, man muß das Kind kostenpflichtig bei ihm privat versichern. Vielen Dank schonmal Susi
Mitglied inaktiv
Hallo, dies wurde von meiner KK überprüft. Es geht nach dem Bruttoverdienst. Über bestimmte Bruttobeträge muß ein Kind mit privat versichert werden. So meine KK (AOK Nieders.) Viele Grüße Tina
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Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Elterngeldes, wenn wir in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind?
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