Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung kompliziert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung kompliziert

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Aufgrund eines gerichtlichen Titels (Gerichtsverf. während SS) ist mein Arbeitsverhältnis nunmehr beendet. Zwischenzeitlich befinde ich mich erneut in "Elternzeit", so dass ich dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen kann. So habe ich trotz vorausgegangener Beschäftigung auch keinen Anspruch auf ALG I bzw. II. Da aber nun auch kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ist auch die Pflichtversicherung bei der KK beendet. Unsere Kinder waren bis dato bei mir familienversichert. Somit sind sie jetzt auch ohne KV! Da wir nicht verheiratet sind, ist (in Deutschland) eine Familien-Versicherung über meinen (arbeitenden) Lebensgefährten auch nicht möglich. Lt. Auskunft der ARGE besteht dort auch kein Anspruch. Trotz 6-Pers-Haushalts und entgegen der Meinung des bisherigen gesetzl. Krankenversicherers, der auf die Grundsicherung und die Versicherungspflicht hingewiesen hat. Eine freiwillige Versicherung von min. 136,- können wir uns nicht leisten. Wir leben ausschließlich vom Einkommen meines LG, ohne weitere staatliche Unterstützung. Und die Übergangsfrist (schwebendes Verfahren bei der KK) läuft in Kürze ab. Was kann ich noch tun??? Die Arzttermine für die Kinder stehen an.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, außer den vorherigen Einträgen kann ich nichts beitragen. Es besteht für Sie und das Kind aus der anderen Beziehung kein Anspruch. Also bleibt nur: heiraten oder selber versichern Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich denke schon, dass die Kinder auch bei ihrem leiblichen Vater mitversichert werden können. Dafür muss man nicht verheiratet sein. Oder das wäre mir neu. VlG Annette


Mitglied inaktiv

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Hallo Annette, zunächst danke für Deine Antwort. Aber da keine Ehe besteht, muss die Geburtsurkunde mit ihm als eingetragenen Kindsvater vorgelegt werden. Jedoch stammt das erste Kind aus einer vorausgegangenen Beziehung. Somit wäre 1 Kind immer noch ohne Krankenversicherung. Ich bin am verzweifeln.


Mitglied inaktiv

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Kannst Du nicht das andere Kind über den anderen Kindsvater versichern lassen? oder habt ihr keinen Kontakt?


Mitglied inaktiv

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nein das geht nicht - er ist vor Jahren ins Ausland verzogen


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