Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Noch einmal ich, mit einer ganz anderen Frage. Ich bin geschieden, habe zwei Kinder aus erster Ehe und bin erneut verheiratet. Bei den Recherchen, wie wir das Kind zukünftig versichern (mein Mann ist in der PKV, ich gesetzlich) wurde uns etwas gesagt, was mich erstaunt und beunruhigt. Mein Ex-Mann zahlt aktuell keinen Unterhalt für die Kinder, weil er immernoch studiert. Unterhaltsvoschuss bekomme ich aufgrund der neuen Ehe auch nicht mehr. Ich bin in der gesetzlichen KK pflichtversichert, mein Exmann bei derselben Kasse freiwillig versichert. Mein jetziger Mann ist privat versichert. Nun wurde uns gesagt (nicht von der Krankenkasse!), da der Ex nicht zahlt sei mein Mann "versorgungsverpflichtet" für meine beiden Kinder und damit könnten sie nicht wie bisher über mich in der gesetzlichen KK familienversichert sein, sondern er müsste sie privat versichern. Kann denn das sein? Mein Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht und er ist ja auch zu Unterhalt verpflichtet, nur aufgrund seiner finanziellen Situation aktuell befreit. Mein Mann hat doch eigentlich gar nicht wirklich was mit den Kindern zu tun (außer dass sie bei uns wohnen...) Danke für eine Auskunft, MelB
Hallo, bei gemeinsamen Kindern werden diese bei dem versichert, der mehr verdient. Hier sind es keine gemeinsamen. Ich lese im Gesetz aber auch so, dass sie so behandelt werden, wenn Ihr "neuer" Mann vorwiegende den Unterhalt leistet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke, die GKV bezieht sich auf das hier: § 10 SGB V: (4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, zu finden hier: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501000 das Wort um das es geht ist "überwiegend". Wieveil verdienst Du im Verhältnis zu Deinem neuen Mann? Für mich wäre die Frage, KÖNNTEST Du die Kinder denn alleine unterhalten? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hm, mein Mann verdient zwar das 3,5-fache von mir, aber ich HABE die Kinder ja mit meinem Gehalt allein unterhalten bzw. was die Kinder betrifft zahle ich ja immernoch selber, weil ich nicht will dass er für sie zahlt. Naja, ab Oktober zahlt der Ex hoffentlich Unterhalt, dann ist das gegessen. Und da sich die Krankenkasse bisher nicht gemeldet hat... Dennoch, wäre schon interessant, ob mein Mann für ihre Versicherung aufkommen muss. Fände ich nämlich gelinde gesagt eine Unverschämtheit! Mel
Mitglied inaktiv
Wenn ich den Link richtig lese, geht es darum, dass mein Mann die Kinder familienversichern KÖNNTE wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre. Da steht aber nichts darüber, ob er sie versichern MUSS wenn sie eigentlich über mich gesetzlich versichert sind und er privat versichert ist... (?) Mel
Mitglied inaktiv
Lies Absatz 3...(den ersten teil) und dann nochmal Absatz 4. Dann wird es Klar :-) Deine Kinder werden als "Seine" Kindergesehen, wenn er sie überwiegend unterhält. Und da sie dann "Seine" Kinder sind, fallen sie nach Abs. 3 aus der KV raus.... So "einfach" ist das... :-/ Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hm, so ganz klar ist es mir immernoch nicht... Andererseits...die Kasse weiß ja gar nicht, dass der Ex keinen Unterhalt zahlt. Und wenn er welchen zahlt, dann ist mein Mann doch nicht mehr in der Pflicht. Mensch, ich hoffe, der Ganze Mist ist im Oktober gegessen! Danke dir! Mel
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