Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversichert Elternzeit

Frage: Krankenversichert Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hatte erst bei der Elterngeldstelle für ein Jahr Elternzeit beantragt, im nachhinein noch verlängert um 2 Monate. Nach einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber, nun nochmals verlängert bis unsere Tochter 2 Jahr alt ist. Ich bin nun noch bis zum 19.02.2010 bei der Elterngeldstelle geführt, danach erhalte ich kein Elterngeld mehr. Bei der Krankenkasse habe ich nachgefragt betreffend krankenversichert, Sie meinte das würde der Arbeitgeber übernehmen, aufgrund der Bestätigung meines AG der verlängerten Elternzeit. Können Sie mir einiges dazu erläutern... wie ist das mit den anderen Soz.-Versicherungen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. EG bekommt man (alleine) höchstens 12 Mo 2. In der EZ sind Sie beitragsfrei weiter KK versichert 3.. Für jedes Kind erhalten Sie Rentenanrechnungen für 3 Jahre 4. Arbeitslosenversicherung etc ruhen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Solange Du nur in Elternzeit bist (also bis 3 Jahre) und noch Anspruch auf Deinen Arbeitsplatz hast - also nicht gekündigt bist - läuft Deine Krankenversicherung normal weiter. Mit dem Elterngeld hat das nichts zu tun. Wenn du wieder anfängst zu arbeiten, wird das bei der Krankenversicherung wieder gemeldet und Du zahlst normal wieder Deine Beiträge vom Gehalt. V. G.


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