Sehr geehrte Frau Bader ,man hat ja im Jahr 10 Tage Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind krank ist. beziehen sich die 10 Tage auf ein kalenderjahr oder auf ein beschäftigungsjahr z.b. wenn mein Kind im Mai diesen Jahres krank war und die 10 Tage aufgebraucht waren, kann ich erst wieder nächstes Jahr im Juni 10 Tage beanspruchen? Vielen Dank für ihre Antwort
von
Annee
am 17.08.2019, 08:05
Antwort auf:
Krankentage kind
HAllo,
1. Kalenderjahr
2. Nur, wenn Sie tatsächlich nicht zu Hause sind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2019
Antwort auf:
Krankentage kind
Ach ja noch eine Frage, bekommt der Papa auch 10 Tage Freistellung, auch wenn ich arbeitssuchend zu Hause bin?
von
Annee
am 17.08.2019, 08:08
Antwort auf:
Krankentage kind
Die 10 Tage beziehen sich auf ein Kalenderjahr.
Nein, der Vater hat dann keinen Anspruch. Es heißt "wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann" und wenn du eh daheim bist, kannst du das Kind dann ja auch pflegen.
von
KielSprotte
am 17.08.2019, 08:55