Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankentage kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankentage kind

Annee

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Sehr geehrte Frau Bader ,man hat ja im Jahr 10 Tage Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind krank ist. beziehen sich die 10 Tage auf ein kalenderjahr oder auf ein beschäftigungsjahr z.b. wenn mein Kind im Mai diesen Jahres krank war und die 10 Tage aufgebraucht waren, kann ich erst wieder nächstes Jahr im Juni 10 Tage beanspruchen? Vielen Dank für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, 1. Kalenderjahr 2. Nur, wenn Sie tatsächlich nicht zu Hause sind Liebe Grüße NB


Annee

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Ach ja noch eine Frage, bekommt der Papa auch 10 Tage Freistellung, auch wenn ich arbeitssuchend zu Hause bin?


KielSprotte

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Die 10 Tage beziehen sich auf ein Kalenderjahr. Nein, der Vater hat dann keinen Anspruch. Es heißt "wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann" und wenn du eh daheim bist, kannst du das Kind dann ja auch pflegen.


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