Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankentage für Kind

Frage: Krankentage für Kind

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Hallo, ist es richtig,dass mir und meinem Mann je 25 Tage Krankengeld für die Kinder zustehen? Wir haben drei Kinder,13,10 u. 4 Jahre,die 10 jährige ist behindert, Pflegestufe 3. Kann ich 25 Tage für ein Kind beantra- gen, und dann nochmal 25 Tage von meinem Mann ( Selbstständig)?Oder müssen die Tage auf die Kinder verteilt werden? Meine Tochter soll mit Liegegips für 6 Wochen nach Haus! Viele Grüße Christin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Christin, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Ob weitere Zahlungen für den Ausnahmefall Behinderung geleistet werden, kann nur die entsprechende KK sagen. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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P.S. Wenn Ihr Mann selbständig ist, hat er derartige Ansprüche gegenüber der KK nicht, da er ja wahrscheinlich privat versichert ist. Dann kommt es darauf an, was er mit der privaten KK vereinbart hat


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