khaki
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist 2 Jahre alt und privatversichert (da sein Vater auch privat versichert ist). Wenn er krank ist, bekomme ich von seiner Versicherung kein Krankengeld – und von meiner gesetzlichen natürlich auch nicht. Nun habe ich schon einige Male von anderen Müttern, die in der gleichen Situation sind gehört, dass es eine legale Möglichkeit gibt, mit einem kranken, privatversicherten Kind zu Hause zu bleiben und Krankengeld bis zu einer bestimmten Anzahl an Tagen (von der einigen gesetzlichen Versicherung?) zu erhalten. Details kenne ich leider nicht (vielleicht haben sich diese selber krankschreiben lassen) und es wäre auch meine Frage an Sie: Was könnte gemeint sein? Gäbe es eine legale Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten (abgesehen von der Tarifänderung der privaten Versicherung des Kindes)? Vielen Dank!
Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Es gibt in Notfällen noch die Möglichkeit, § 616 BGB in Anspruch zu nehmen, das ist aber sicher keine Dauerlösung. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Geben Sie mal Kinderkranktage in den Suchlauf ein. Massgeblich ist 616 BGB solange nicht Tarif- oder arbeitsvertraglich ausgeschlossen. Lohnfortzahlung erfolgt dann durch den AG, ein Anspruch auf Krankengeld gibt es nicht.
lukko34
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist.
khaki
Danke Lina_100, sehr hilfreiche Antowort! Ich habe meinen Arbeitgeber diesbezüglich kontaktiert. Krankengeld wird problemlos und dauerhaft von ihm übernommen. Unverständlich, warum ich den Hinweis auf 616 BGB trotz konkreter Nachfrage weder von meiner KK, noch von der KK meines Sohnes erhalten habe. Auch hier wird dieses Gesetz von der Fachexpertin leider nur sehr vorsichtig zum Schluß ewähnt....
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...
Hallo, Ich bin jetzt die 7. Woche krankgeschrieben aufgrund von Erschöpfung. Ich bin in der 17 SSW und der Hausarzt hat mich aufgrund meiner psychischen Gesundheit erstmal rausgenommen da ich auf der Arbeit total gemobbt und schikaniert werde. Jetzt bin ich für 1. Woche im Krankengeld wegen einer nicht Schwangerschaft bezogenen Diagnose, wie is ...
Hallo, am Montag läuft meine AU (seit 5 Monaten krank aufgrund Depressionen, welche sich stabilisiert hat) aus, so war es schon geplant, dass ich arbeiten gehe. Seit zwei Wochen, weiß ich, dass ich Schwanger bin. Habe auch Multiple Sklerose, weshalb ich Risikoschwanger bin. Hatte auch eine leichte Blutungen und starke Übelkeit. Stress löst Sch ...
Hallo, ich bin in der 20. SSW und war zu Beginn 14 Tage krank auf Grund von Übelkeit. Diese war dann weg und kommt aber nun wieder, dass ich nun wieder 1 Woche Arbeitsunfähig geschrieben bin (Erstbescheinigung). Ich hoffe wirklich, dass dies nur vorübergehend ist und ich nicht ins Beschäftigungsverbot muss. wie verhält es sich mit den Krankheits ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Hallo, ich wollte mich informieren. Ich wurde dieses Jahr betriebsbedingt gekündigt udn habe nur noch bis zum 30.11. Eine Beschäftigung. Ich bin dazu auch noch Schwanger und der Geburtstermin ist im Mai. .eine Frage ist, ich war schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben (Übelkeit) und würde ab nächster Woche ins Krankengeld fallen. Somit würde ich ...
Hallo, Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage. Ich bin seit Dezember 2023 im Krankengeld aufgrund von Long-Covid. Ausgesteuert bin ich Mai dieses Jahres. Mein Arbeitsvertrag läuft im August 2025 aus. Jetzt bin ich ungeplant schwanger geworden und bekomme Ende Juni unser Kind. Was für Leistungen bekomme ich ab Mai? Arbeitslo ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Hallo Frau Bader Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dan ...
Sehr geehrte Frau Bader, bitte entschuldigen Sie die Störung. Ich habe eine Frage bezüglich des Bemessungszeitraums von Krankengeld nach der Elternzeit. Aufgrund eines Traumas, während Schwangerschaft und Geburt, bin ich leider arbeitsunfähig. Nach Beendigung der Elternzeit habe ich wenige Tage arbeiten können, bin dann aber leider arbeitsunfäh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit