Frage: Krankengeld/Arbeitslos

Sehr geehrte Frau Bader! Vielleicht können Sie mir helfen? Zum 1.6. habe ich meinen Arbeitsplatz gekündigt wegen eines Umzugs. Ab da erhalte ich ohne Speerfrist Arbeitslosengeld. Jetzt bin ich unerwartet erkrankt und es sieht so aus als ob ich zum 23.5. ins Krankengeld falle. Was passiert nach dem 1.6.? Erhalte ich weiter Krankengeld? Und wird dieses wegen der Arbeitslosigkeit gekürzt? Oder bekomme ich normal Arbeitslosengeld? Vielen Dank für Ihre Antwort Mahale

von Mahale am 03.05.2018, 06:36



Antwort auf: Krankengeld/Arbeitslos

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2018



Antwort auf: Krankengeld/Arbeitslos

Eins noch. Einen neuen Arbeitsplatz habe ich zum 1.10. schon. Grüße

von Mahale am 03.05.2018, 06:37



Antwort auf: Krankengeld/Arbeitslos

Wenn du bei Vertragsende weiterhin krank bist, bekommst du weiter das Krankengeld in gleicher Höhe. Erst wenn du wieder arbeitsfähig bist bekommst du Arbeitslosengeld.

von chrissicat am 03.05.2018, 08:53



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