Sim-o
Hallo! Ich bin schwanger und die Firma hat seit 14 Tagen Kurzarbeit wegen der aktuellen Situation. Meine Ärztin hat mich heute für 14 Tage krank geschrieben wegen vorzeitiger Wehen. Kommende Woche hätte ich eigentlich eine Woche bzw 4 Tage Urlaub. Verfällt mir dieser Urlaub nun wegen einer Krankschreibung in der Kurzarbeit? Vom Arbeitgeber hab es vor der Kurzarbeit ein schriftliches Statement, dass Urlaub in der Kurzarbeit nicht mehr zurückgenommen werden könne. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, grds. hat er Recht. Wenn aber Krankheit eintritt, greifgt § 9 BUrlG und der Urlaub wird wieder gutgeschrieben.Im Urlaub bekommen Sie normalen Lohn, in der Krankheit Kurzarbeitergeld. Liebe Grüße NB
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