Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kostenübernahme durch gesetzl. KV - Geburtsvorbere

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kostenübernahme durch gesetzl. KV - Geburtsvorbere

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Guten Morgen, ich habe mein Geburtsvorbereitungskurs bei einer Gesundheitsberaterin belegt, die keine Hebamme ist, die jedoch die Kurse anbietet. Die Rechnung habe ich meiner Krankasse (gesetzl. versichert) eingereicht. Vorher habe ich gefragt, ob alle Kurse bezahlt werden-egal welchen ich mir aussuche...und ja, es wird immer ein Kurs bezahlt. Jetzt weigert sich die KK die Kosten zu übernehmen, weil ich den Kurs bei keiner Hebamme gemacht habe. Ist es rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fürchte, da haben Sie schlechte Karten. Aber wir haben doch ein Forum von einer Hebamme, fragen Sie doch mal dort. Liebe Grüsse, NB


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Das steht in der Satzung Deiner Krankenkasse. Eines lernt man halt auf jeden fall daraus: Leistungszusagen der Krankenkasse sich IMMER schriftlich geben lassen. Mit mündlichen Zusagen (welcher Mitarbeiter at dies zugesagt, oder weißt Du nicht mal den namen?) ist das so eine Sache mit der Nachweisbarkeit... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Du hast ja auch gefragt, ob es egal ist, welchen KURS du besuchst. Also GVK, Schwangerenyoga, Akkupunktur. Deine Frage wäre gewesen, ob es egal ist, bei welchem ANBIETER du den Kurs besuchst....


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