Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Ich habe aus meiner ersten Ehe ein Kind das in den Kindergarten geht . Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und befinde mich derzeit in Elternzeit und habe daher nur das Erziehungsgeld und Kindergeld als Einkommen. Muß mein Exmann sich an den Kosten für den Kindergarten beteiligen oder kann man sonst irgendwo etwas Unterstützung dafür bekommen denn mein jetziger Mann ist ja im Grunde genommen nicht für die Kosten zuständig ! LG Miriam
Hallo, Die Rechtsprechung der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Viele Gerichte bejahen einen Sonderbedarf bei Kindergarten-/Hortkosten, andere Gerichte nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, bei uns übernimmt bei gewissen Einkommensgrenzen das Jugendamt die Kigakosten. Frag da mal nach. Anträge sollte der Kiga oder die Gemeinde/Stadt haben.
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