Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

komplizierte Frage zum Elterngeld

Frage: komplizierte Frage zum Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader. Ich bin momentan in der 31. SSW und sitze derzeit vor einem Haufen Anträge und blicke nicht richtig durch , ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem : Und zwar wollte ich mir jetzt mal das Elterngeld ausrechnen lassen und bin auch schon dabei so halbwegs den Antrag auszufüllen. Wie rechne ich mein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate aus ? Ich habe im Juli 2006 meinen ersten Sohn bekommen, war dann 1 Jahr in Erziehungsurlaub , habe im Juli 2007 meine Arbeit wieder aufgenommen und wurde aber leider zum 31.12.2007 wieder gekündigt und bin seit dem Arbeitslos. Allerdings zahlte mein Ex-Chef mir den Lohn nicht bzw. nur Teilweise und händigte mir auch keinerlei Lohnbescheinigungen aus, weshalb ich dies vor Gericht eingeklagt habe. Meiner Klage wurde auch stattgegeben, er könnte allerdings noch in Berufung gehen,was er mir auch angedroht hat. Durch diese ganze Huddelei sind es ja alles verschiedene Beträge und ich weiß auch nicht ob dieses erste Urteil rechtskräftig ist und ich mich nach diesen darin stehenden Beträgen richten kann , also diese Beträge in den Anträgen schreiben kann (mein Anwalt ist derzeit im Urlaub ,ich kann ihn also nicht fragen) Wie verhält sich das in so einem Fall ? Wie ermittle ich denn hier ein durchschnittliches Einkommen ? Sämtliche Beträge gesamt zusammenrechnen und dann durch die 12 Monate teilen ? Oder läuft das etwas anders ? Und zählt das Kindergeld für meinen Sohn und der Unterhaltsvorschuss für ihn auch mit rein als Einkommen ? Mein Mutterschutz fängt an am 18.September 2008 Also müßte ich demnach alles seit dem 18.september 2007 zusammenrechnen ? Teile ich denn da den monatslohn 2007 ? Irgendwie weiß ich echt nicht weiter. Ich hoffe Sie können mir vielleicht ein wenig helfen und wissen eventuell Rat. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße Anni


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...