Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kombination Brückenteilzeit und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kombination Brückenteilzeit und Elternzeit

shiny-one

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Tochter (unter 3) und möchte bei meinem Arbeitgeber einen Teilzeitantrag stellen. Ich befinde mich in einer unbefristeten Vollzeitanstellung. Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten Elternzeit und Brückenteilzeit hintereinander zu schalten mit dem Ziel, möglichst lange die Option zu haben, (befristet) in Teilzeit zu arbeiten ohne in die Teilzeitfalle zu geraten und meinen Vollzeitanspruch zu verlieren. Ich habe bereits viel dazu online gelesen, aber die beiden folgenden Fragen, konnte ich mir bisher noch nicht beantworten: Kann ich zwischen zwei Blöcke Brückenteilzeit ein Jahr Elternzeit (ohne Beschäftigung oder mit reduzierter Stundenzahl) schalten und damit drum herumkommen, dass ich für ein Jahr in Vollzeit zurück kehren muss, bevor ich einen neuen Brückenteilzeit-Antrag stellen darf? Eine Brückenteilzeit darf ja max. fünf Jahre dauern. Wie viele solcher Brückenteilzeitblöcke darf ich insgesamt auf mein Arbeitsleben gesehen, nehmen? Gibt es da eine maximale Anzahl, sofern ich das Jahr zwischen den Blöcken berücksichtige? Vielen Dank für ihre Hilfe und viele Grüße shiny-one


cube

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Das geht - es muss aber mindestens 1 Jahr dazwischen liegen, bevor man einen neuen Antrag stellen kann und den kann der AG auch ablehnen. Soweit meine Infromation. Sinnvoller wäre aber eh: erst EZ nehmen und in dieser in TZ arbeiten und dann in die Brücken-TZ für x Jahre wechseln. Weil: in EZ kannst du deinen TZ-Vertrag auch wieder kündigen, wenn du merkst, es wird dir doch zu viel. Du bleibst dann einfach in EZ und hast vollen Kündigungsschutz. In der Brücken-TZ hast du den nämlich nicht. Und du kannst auch nicht wie in TZ in EZ Stunden reduzieren oder gar ganz aufhören und einfach die EZ wieder aufleben lassen. Deinen Anspruch auf deine VZ-Stelle verlierst du damit nicht. Die lebt dann nach der Brücken-TZ wieder auf - das ist ja der Sinn des Ganzen; genau nicht in die ewige TZ-Falle zu rutschen.


shiny-one

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Ich habe den Antrag noch nicht gestellt. Ich plane das folgende: jetzt 2 Jahre TZ in EZ. Währenddessen ein weiteres Kind bekommen. Danach 5 Jahre Brücken TZ, ein Jahr TZ in EZ und danach weitere 5 Jahre TZ in EZ. Ich überlege nun, ob das funktionieren kann oder ob ich was wichtiges übersehe. Ich möchte dazwischen drin nirgends Vollzeit arbeiten müssen, erst nach Ablauf dieser gesamten Zeiten. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Du musst das genauer fragen (neu) Mit genauen Daten, wie hattest du Elternzeit für dein Kind.... Wie alt ist es?


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