Können mein Mann und ich trotz Zweitwohnsitz zeitgleich Elterngeld Plus beziehen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können mein Mann und ich trotz Zweitwohnsitz zeitgleich Elterngeld Plus beziehen

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte sehr gerne nach dem 10. Monat meines Sohnes wieder arbeiten gehenn. Mein Mann und ich würden ab dem Zeitpunkt gerne mit weniger Stunden als zuvor arbeiten, damit wir uns beide ums Kind kümmern können. Die Arbeitssituation meines Mannes schreibt es vor, dass er während der Arbeitszeit (momentan Montag-Freitag) einen Zweitwohnsitz hat. In der Zeit, in der die Stunden reduziert werden, würde mein Mann dann nur von Dienstag bis Donnerstag an seinem Zweitwohnsitz sein, den Rest der Zeit würde er bei uns in der Wohnung leben. Kann mein Mann während dieser Zeit trotz eines Zweitwohnsitzes zeitgleich mit mir ElterngeldPlus beantragen? LG

von Kasch03 am 20.07.2017, 13:00



Antwort auf: Können mein Mann und ich trotz Zweitwohnsitz zeitgleich Elterngeld Plus beziehen

Hallo, Ja geht. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



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