Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld am Zweitwohnsitz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld am Zweitwohnsitz

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Hallo Frau Bader, meine Freundin erwartet im Juli 2016 unser Kind. Bezüglich Elterngeld habe ich folgende Frage. Ich bin zu meiner Freundin gezogen und habe dort meinen Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen Hauptwohnsitz habe ich aus beruflichen Gründen an meinem alten Wohnsitz belassen. Für das Elterngeld ist es entscheidend, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zu leben. Ist dies durch den Zweitwohnsitz gewährleistet? Oder muss es zwingend der Hauptwohnsitz sein? Herzlichen Dank, R. Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da wo Sie tatsächlich leben. Aber wenn das beim Kind ist, haben Sie falsche Angaben gemacht, das ist eine Ordnungswidrigkeit Liebe Grüße NB


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