Angy2806
Hallo Fr. Bader Ich habe zwei Frage, wo ich bis jetzt keine Antwort zu finden konnte. Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich arbeite normal im Angestellten Verhältniss und habe nebenbei seit 2019 ein Kleingewerbe angemeldet, habe aber erst richtig mit dem Aufbau Mitte 2020 angefangen. Ich verkaufe Digitale Dateien (Plotter und Nähanleitunge), die man sich runter laden kann. Diese liegen also in meinem Shop fertig und ich muss dafür nichts mehr tun. Anfang Januar habe ich erfahren, das ich schwanger bin. Das Kind kommt Ende August. Die erste Frage ist: Ich habe bis jetzt keinen Gewinn gemacht und der letzte stand ist das ich, wenn ich das Elterngeld beantrage mein "Gewinn" aus dem Kleingewerbe nicht angeben muss, wenn es keinen gibt. Stimmt das? Ich habe diese Jahr 10 Euro eingenommen, da mich aber der Shop jeden Monat 10 Euro kostet, bin ich technisch in den miesen. Die zweite Frage ist: Wie sieht es den aus in der Elternzeit? Ich werde voraussichtlich im Monat nicht mehr als 40 Euro verdienen (Nach Abzug des Shops) Da ich hin und wieder eine neue Datei fertig mache die mich aber nicht mehr als 10 Stunden in der Woche kosten wird. Wie rechnet sich das auf das Elterngeld aus? Wäre es sinnvoll den Shop zu schließen und nach einem Jahr weiter zu machen? Ich will nicht mehr Geld als mir zusteht aber auch nicht weniger nur weil ich ein Kleingewerbe habe. Ich hoffe ich konnte mich gut ausdrücken. Danke schon mal vorab
Hallo, wenn das Gewerbe in der Steuererklärung auftaucht und steuerlich bewertet wird, ist es auch anzugeben. Dadurch verändert sich der Bemessungszeitraum. Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Gewinne werden vom Elterngeld abgezogen. Liebe Grüße NB
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Hallo, Ich bräuchte bitte mal Hilfe. Habe folgende Situation: Während der elternzeit hab ich eine Fortbildung/ Trainerschein Fitness gemacht - hierzu habe ich jetzt ein kleingewerbe 2018 angemeldet. Im Feb 2019 kommt Kind zwei - um hierfür Elterngeld zu beantragen muss ich welche “12 vorhergingen Monate einbeziehen”? Es wird bei Selbststän ...
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