Monika1987
Liebe Frau Bader, ich bin in der 20. Woche schwanger und immer regelmäßig trainieren. Seit einigen Woche, habe ich Abends nach der Arbeit (Erzieherin) einen harten, schmerzenden Bauch. Dann muss ich mich hinlegen und erholen, an Training ist nicht zu denken. Nun möchte ich gerne mit einem Attest meiner Ärztin meinen Fitnessstudiovertrag kündigen. Doch die lassen mich nicht aus dem Vertrag, mit der Begründung, ich hätte folgende Klausel unterschrieben: "Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu vereinbarten Zeitraum bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt." Es wurde mir also ein Stillegung angeboten, aber dies kommt für mich nicht in Frage, weil ich einfach noch nicht einschätzen kann, wie es mir nach der Geburt gehen wird. Es stimmt, dass ich diese Klausel blöderweise unterschrieben habe. Aber ist diese Klausel auch wirklich zulässig? liebe Grüsse, Monika
Hallo, die Klasueln, dass der Vertrag bei Krankheit/ Schwangerschaft ruhen, ist zulässig. Aus dem vertrag kommt man nur, wenn in dem Attest steht, dass man DAUERHAFT nicht mehr trainieren darf Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo Monika, nach der Geburt hast du mindestens 8 Wochen, eher aber noch länger, die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Eben so lange, bis du wieder fit genug bist, um das Training aufzunehmen. Die Mutterschutzfrist dauert ja schon 8 Wochen, in der Zeit kann keiner von dir verlangen, Fitnesstraining zu machen. Und danach kannst du es mit ärztlichem Attest auch noch länger unterbrechen.
mellomania
desto weiter schiebt er sich hinten raus. ich würde wenn du eh nicht mehr magst, jetzt kündigen. das ende ist dann halt das reale plus die ruhende zeit
cube
Die Ruhephase bedeutet nur, dass man in der Zeit nicht zahlt - der Vertrag läuft jedoch weiter und das bedeutet, verlängert er sich dadurch über die Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich festgelegt Zeit (id R 1 Jahr). Solltest du also auch nach der Geburt nicht weiter trainieren wollen oder es nicht sicher wissen, kündige lieber jetzt fristgerecht. Ansonsten hast du möglicherweise ganz schnell auch noch eine Verlängerung am Hals. LG und alles Gute!
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