Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, meine Tochter Kira ist 4 jahre und leidet an einer sehr seltenen knochenstoffwechselerkrankung,welche zur folge hat,das sich ihre knochen verbiegen und nicht behandelt werden können.keine kranken oder physiotherapie,sowie bandagen (würden eine fatale muskelschwäche verursachen), können bei ihr wirkungsvoll angewand werden. die uniklinik in würzburg,die sich auf die bekannten 112 fälle der erkrankung "hypophosphatasie"spezialisiert haben,empfohlen uns nun die hippotherapie,da mann ihre extrem x beine nicht operieren kann(müsten gebrochen werden und würden nicht mehr zusammenwachsen). nun reichte ich dies bei der kasse ein,bekam eine ablehnung,legte widerspruch ein und bekam vom ausschuß der kasdse eine erneute absage. nun empfahlen die mir eine aufrechterhaltung des widerspruches und die möglichkeit vor das sozialgericht zu ziehen.meine fragen: wie erhalte ich den widerspruch aufrecht?was muß ich schreiben? und ich habe keine rechtschutz,welche möglichjeiten gibt es trotzdem zu klagen? ohne die hippotherapie wird meine tochter bald nicht mehr laufen können und therapeutische möglichkeiten gibt es laut sämtlichen ärzten nicht. liebe grüße nancy
Hallo, es bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Dabei bitte die Frist beachten. Gruß, NB
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