Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KK / Familienversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KK / Familienversicherung

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Hallo Frau Bader ! Ich bin im Moment noch in EU und von daher beitragsfrei selbst versichert ! Meine Kinder aus erster Ehe sind mit über mich versichert . Wie ist es jetzt wenn ich nach dem EU nicht wieder arbeite kann dann mein jetziger Mann mich und die KInder (seine Stiefkinder ) mit in die Familienversicherung nehmen oder nur mich und den Kleinen ? lG Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 10 SGB V: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html) Als Angehörige sind die im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten lebenden Ehegatten, eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sonstige Angehörige nach § 7 Abs. 2 KVLG 1989 und Kinder, die nach § 10 SGB V versichert sind (auch wenn älter als 18 Jahre), zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Kinder, die selbst (z.B. durch den Bezug einer Waisenrente oder durch eine Ausbildung) versichert sind, auch eigenständig hinsichtlich ihrer Zuzahlung und ihres Einkommens berücksichtigt werden. Kinder im Sinne der obigen Aufzählung sind auch die im Haushalt des Versicherten lebenden Stief-, Enkel- und Pflegekinder, deren Familienversicherung aus der Versicherung eines anderen - nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden - Angehörigen des Kindes abgeleitet wird. Diese Kinder sind für die Beurteilung der Befreiung bei der Familie zu berücksichtigen, mit der sie im gemeinsamen Haushalt leben. Gruß, NB


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