Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

Kind (5 J.) stürzt im Kindergarten ca. 3m in die Tiefe, von einer Leiter wo es hätte gar nicht drauf gedurft. (Derzeit wird noch geprüft ob fahrlässig oder nicht. ) Kita ruft Vater an, der sein Kind 1 Stunde später abholt (arbeitet so weit entfernt). Es geht direkt ins Krankenhaus. Diagnose:komplizierter Oberarmbruch und Unterarmbruch und Ellbogen ausgekugelt. Kind wurde noch am gleichen Tag operiert und vier Tage später entlassen. Kind darf 4-6 Wochen lang nicht in die Kita bzw evtl noch länger nicht insofern Kita es mit Gipsarm nicht betreuen möchte. Diese Woche ist Mama zu Hause und versucht Homeoffice zu machen. Großeltern sind selbst erkrankt und können derzeitig nicht helfen. Kind und beide Elternteile sind privat versichert. 1) welche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung haben die Eltern? (Haushaltshilfe von der Krankenkasse?) 2) wenn private Kinderbetreuung per Babysitter (erstmal noch finden): wer deckt die Kosten dafür ab? 3) Privatversicherte haben keine Kind-krank-Tage. Wenn ein Elternteil unbezahlten Urlaub nimmt und das Kind betreut: hat das Elternteil die Möglichkeit den Lohn bzw. ein Teillohn woanders her zu bekommen? 4) da noch geprüft wird ob fahrlässig oder nicht: sollten die Eltern einen Anwalt einschalten? Wer trägt die Kosten dafür?

von Ani123 am 02.05.2017, 19:52



Antwort auf: Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

Hallo, wird gegen den KiGa vorgegangen? Wir haben hier als Pflichtverstoß zum einen die Leiter und zum anderen die Tatsache, dass von dort kein Krankenwagen gerufen worden ist, obwohl ein fünfjähriges Kind aus einer erheblichen Höhe gefallen ist. Ist mir nicht nachvollziehbar. zu den Fragen: 1. Bei privaten Krankenversicherungen werden in der Regel Haushaltshilfen nicht übernommen, das müssen Sie klären 2. Dann keiner (s. 1.) - es sei denn im Wege vom Schadensersatz gegenüber dem Kindergarten 3. s. 2. 4. Die Kosten trägt immer derjenige, der verliert. nach Ihrer Schilderung ist der Fall doch recht eindeutig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2017



Antwort auf: Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

Huhu, ich würde vor einem anwaltlichen Vorgehen prüfen, ob die Familie auf Dauer auf den Kindergarten angewiesen ist - wenn das Kind noch ein Jahr hingehen soll und man sich im Rechtsstreit befindet, macht das vielleicht auch keinen Spaß. Ansonsten - was sagt ein Arzt zu der Möglichkeit des Kindergartenbesuchs mit Gipsarm z.B. nach den ersten Wochen? Gibt es eine Grundlage dafür, dass der Kindergarten das Kind nicht mit Gips nehmen will? In die Schule würde es doch sicher auch mit Gips gehen... LG

von zweizwerge am 04.05.2017, 10:44



Antwort auf: Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

Hallo, auch Privatversicherte haben in BG Unfallfällen Anspruch auf Kinderverletztenpflegegeld. Sie können sich unbezahlt freistellen lassen und bekommen das KPVG von der BG. Berechnet wird es im Wesentlichen wie das Kinderkrankengeld, aber ausgehend von 100% des Nettolohnes. LG

von Lina_100 am 04.05.2017, 19:58



Antwort auf: Kitaunfall. Kind darf nicht in Kita. Welche Möglichkeiten zur Betreuung gibt es?

Meinet ist auch von nicht ganz drei Meter gestürzt im Kiga, allerdings konnte die Kita da nichts für. Doppelter Ellenbogenbruch mit Op und fixierung durch ne Schraube. Nach ca einet Woche ist er alletdings wieder in den Kindrrgarten gegangen . Warum darf er nicht ?

von Akira am 05.07.2017, 15:55



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