babylu_13
Hallo, ich habe meine tochter in 4 kitas für einen platz ab 2 angemeldet. 1 städtischer 3 kirchliche. wir sind alle nicht getauft. nun habe ich die absage für alle plätze bekommen. eine bekannt, dessen kind katholisch ist, hat eine zusage bekommen. das ärgert mich sehr, weil ich wieder arbeiten möchte und bei meinem ag auch könnte. sie hingegen geht nicht wieder arbeiten. gibt es denn da keine Prioritäten die die kitas einhalten müssen? können wir auf grund der fehlenden religion so benachteiligt werden? die kitas werden ja auch staatliche mit gefördert. habe ich noch möglichkeiten an einen platz zu kommen? eine tagesmutter kommt für uns nicht in betracht ich danke ihnen für ihren rat
Hallo, bei den kirchlichen Kindergärten muss man unterscheiden, in wie weit die gefördert werden. Unser Kindergarten wird staatlich getragen/ gefördert und muss alle Konfessionen aufnehmen. Gehen Sie es doch anders an: Schreiben Sie an die Stadt, dass Sie überall ebgelehnt wurden und einen Anspruch ahben. Dann müssen die sich ja was einfallen lassen. Wenn deren Lösung Tagesmutter heißt, müssen Sie halt sehen,was Sie wollen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Rechtlich nicht, wenn ihr eine Tagesmutter nicht wollt. Du könntest aber in den Einrichtungen mal nachfragen woran es liegt. Wissen sie denn dass Du arbeiten musst?
Pamo
Frag doch mal beim zuständigen Jugendamt nach den zulässigen Kriterien und frag - davon unabhängig - bei den Kitas nach dem individuellen Ablehnungsgrund. U.U. kann man mit einem kurzen Hinweis schon einen Platz für dein Kind schaffen. ;)
Mitglied inaktiv
Kirchliche Träger dürfen sich ihrer Kinder aussuchen - ist ja ein privater Kindergarten. Wenn ihr nicht getauft seit, dann seit ihr dort halt nicht gerade die angestrebte "Kundschaft". Unser (kath.) Kindergarten nimmt auchnur getaufte Kinder(egal welche christliche Religion - kath., ev., koptisch usw.). Die lassen dann notfalls auch einen Platz frei, damit unterjährig ein getauftes Kind anfangen darf. Du kannst Du bei der Stadt mit einer Klage drohen, um ggf. noch ein Platz in einem städtischen Kiga zu bekommen.
Sternenschnuppe
Dann kann sie nicht klagen. Die werden auch gefördert und erfüllen den Rechtanspruch.
Mitglied inaktiv
Hier nehmen kirchlichen - zumindestens wo wir angefragt haben, auch ungetauft. ABER, die Eltern sollen grundsätzlich dem christlichen Glauben nicht abgeneigt werden. Da wird schon wert drauf gelegt. Wie ich finde auch zu recht. Immerhin sucht man sich dann ja bewusst einen christlichen Kindergarten aus, da gehört das wohl zu. Immerhin hat auch der städtische angesagt - da dürfte der Glaube dann ja keine Rolle gespielt haben. Und wenn man Tagesmütter grundsätzlich ablehnt, hat man schlechte Karten. Den ein recht auf einen Kindergarten - und schon mal gar nicht auf den Wunschkinderegarten gibt es nicht. Man hat nur Anrecht auf Betreuung bei unter 3jährigen. Und das decken Tagesmütter auch ab. Wenn ihr einen solche angebotenen Platz dann ablehnt, seit ihr selbst Schuld. Gemeinde hat dann ihre Pflicht und Schuldigkeit getan.
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