Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitaplatz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitaplatz

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben unsere Tochter 11 Tage nach der Geburt (29.6.05) im Städtischen Kindergarten angemeldet. Die Leiterin meinte, im April/Mai 2006 könnte es mit einem Platz klappen. Man würde sich im Dezember 2005 bei uns melden, sonst soll ich im Januar noch mal nachhaken. Was ich letzte Woche getan habe. Dann wusste die Leiterin nichts mehr von ihrer Aussage. Sie war entrüstet, dass sie sich bei mir melden wollte und hätte nie eine Aussage gemacht, dass es im April/Mai klappen würde. Solche Aussagen würde jedem den Arbeitsplatz kosten. Zumal damals im Juni schon die Planung für November 2006 voll war....??? Sie hat es mir ja nicht zugesichert, mir aber doch Hoffnung gemacht, woraufhin ich die Elternzeit nur ein Jahr beantragt habe. Dazu meinte sie, ich solle mir doch alles schriftlich geben lassen, ohne das läuft nichts. Aber ich weiß nicht (ist unser erstes Kind) wie man so was handhabt. Unser Anmeldezettel, den wir im Kindergarten ausgefüllt haben, war auch nicht (mehr) da. Sie fragte, ob ich mir sicher sei, dass wir in dieser Tagesstätte waren. Jedoch haben wir zum Glück von der Stadt Köln wenige Tage nach der Anmeldung ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass sie uns registriert haben und sich bei uns melden, wenn ein Platz frei wird. Dies zeigte ich ihr und sie telefonierte mit einer Dame der Stadt und ich sollte ihr Unterlagen schicken mit unseren Arbeitsverträgen. Diese Dame habe ich nun heute angerufen (ich hatte noch ein nettes Schreiben reingelegt, wo drin stand, dass wir dringend einen Platz suchen etc.) und sie meinte nur als erstes „und was wollen sie jetzt von mir“?. Das fand ich sehr unpassend. Sie meinte auf meine Bitte in einem sehr forschen Ton, sie hätte 2006 in 2 Kitas Plätze frei, die für uns unerreichbar sind, weil sie mind. eine Stunde Fahrt in Anspruch nehmen, und für den Rest der Kitas in Köln sind die Plätze bis mindestens 2007 voll. Genauer kann sie es nicht definieren. Finden sie das normal, das man so behandelt wird? Ich habe als Zeugen meinen Lebensgefährten, der bei der Anmeldung dabei war. Wir fühlen uns sehr „verarscht“ (entschuldigen Sie bitte den Ausdruck). Kann man rechtliche Schritte einleiten oder ist das sinnlos? Dann habe ich noch eine Frage: Ich musste mich bis 14 Tage nach der Geburt für die Dauer des Erziehungsurlaubes innerhalb der nächsten 2 Jahre entscheiden. Ich habe mich für 1 Jahr entschieden. Können die mir was anhaben, wenn ich jetzt noch mal um ein Jahr verlängere? Vielen Dank für Ihre Mühe! Diana R.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nichts chriftliches haben, sieht es schlecht aus. Und ein Anspruch besteht erst ab dem 3. Geb. Gruß, NB


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Eine Änderung der Elternzeit ist meines Wissens nur in gegenseitigen Einvernehmen möglich, d.h. Du mußt mit das mit Deinem Chef ausmachen. Wenn er nicht´s dagegen hat, geht das. Noch kann er ja Deine Vertretung planen. Wenn Ihr allerdings das budgetierte Erziehungsgeld genommen habt, könnt Ihr das jetzt nicht mehr ändern. Du kriegst dann zwar kein Geld, bist aber auf alle Fälle krankenversichert. Informiere Dich doch mal bei der Erziehungsgeldstelle. Gruß Kernchen


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