Frau Dingens
Sehr geehrte Frau Bäder, unsere Tochter wird in diesem Jahr schulpflichtig (Mecklenburg-Vorpommern). Da wir noch keine Schuleingangsuntersuchung hatten und auch noch keinen Bescheid von der Schule haben, haben wir bislang unseren Kita-Platz noch nicht gekündigt (aus "Sicherheitsgründen", falls sie doch nicht schultauglich ist oder es aufgrund von Corona neue Regelungen gibt, dass z. B. ganz junge Kinder später eingeschult werden). Die Kita drängelt mittlerweile, dass wir endlich kündigen sollen, damit der Platz zum Sommer anderweitig vergeben werden kann. Ich möchte aber den Platz nicht verlieren, ohne etwas Neues sicher zu haben. Was würden Sie uns raten? Gibt es eine Möglichkeit, sich eine "Hintertür" offen zu halten oder die Kündigung zurückzuziehen? Vielen Dank im voraus! Frau Dingens
Hallo, es ist schon mehr als ungewöhnlich, trotz Corona, dass Sie Ende April nicht wissen, ob Ihr Kind in Kürze eingeschult wird. Das sollten Sie dringend klären. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Untersuchung wegen Corona ausfällt. Auch das müssen Sie klären. Der Anspruch auf den Kindergartenplatz endet mit dem Anspruch auf die Schule. Da haben Sie keine Wahlmöglichkeit. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die kann man nicht einfach so einseitig zurücknehmen. Aber nach meinem Dafürhalten ergibt sich die Problematik gar nicht. Liebe Grüße NB
kati1976
In MV werden in diesem Jahr nicht alle Kinder untersucht, die schaffen das nicht. Also kann es sein das dein Kind gar keine Untersuchung hat. In der Schule könntest du anrufen um näheres zu erfahren die Schulen sind ja trotz allem besetzt .
Berlin!
Bist Du Dir sicher, dass der Vertrag nicht ohnehin endet, wenn das Kind eingeschult wird? Davon ab: Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die durch Zugang wirksam wird. Die kann man nicht zurücknehmen. Sprich doch mit der Kita und erkläre die Situation. So wird sich eher eine Lösung finden.
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