Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitagutschein/Anspruch bei unterbrochener Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitagutschein/Anspruch bei unterbrochener Elternzeit

brln_mum_2018

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Hallo Frau Bader und in die Runde, vielleicht hat jemand Erfahrung in so einem Fall und kann die Frage beantworten: - das Kind kommt voraussichtlich Ende Feb/Anfang März 2021 zur Welt - im Anschluss MuSch und Elternzeit bis Oktober 2021 - dann Unterbrechung der Elternzeit aus beruflichen Gründen für max. 2 Monate (Vollzeitstelle) - ab Oktober zusätzlich freiberufliche Nebentätigkeit, jedoch nur 2-4h die Woche - vermutlich unrelevant für den Kitagutschein/Bedarf - nach der Unterbrechung Fortführung der Elternzeit bis zum 1. Geburtstag des Kindes - der Kindsvater ist selbstständig und nimmt keine Elternzeit Ich lebe in Berlin. Ab dem ersten Geburtstag des Kindes gibt es ja einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Im ersten Lebensjahr muss der Bedarf für die Betreuung des Kindes nachweisen werden. Nun ist die Frage: wie verhält es sich mit der oben beschriebenen Situation. Für die 2 Monate (voraussichtlich Okt + Nov 2021) besteht ja ein Betreuungsbedarf, der sich jedoch im Anschluss bis zum 1. Geburtstag wieder reduziert. Hatte jemand schon einmal so einen Fall? Ist es dennoch möglich einen Kitagutschein zu beantragen? Es ist mir klar, dass das ganz und gar nicht optimal ist und auch für das Kind sicherlich wünschenswert wäre, zumindest das 1. Jahr komplett zuhause betreut zu werden. Aber nicht bei jedem sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen so gegeben, dass das möglich ist - daher bitte ich, keine Verurteilungen oder Debatten über das Für und Wider von Krippeneinrichtungen zu beginnen. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, wollen Sie ab Oktober Vollzeit arbeiten und zusätzlich einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen. Ich gehe davon aus, dass der Kindesvater auch Vollzeit arbeitet. In diesem Fall sehe ich ein Anspruch auf Kinderbetreuung, auch wenn das Kind noch kein Jahr alt ist. Dies ist auch dem Ministerium so zu entnehmen. https://www.fruehe-chancen.de/service/fuer-eltern/der-rechtsanspruch-auf-kindertagesbetreuung/ Liebe Grüße NB


Felica

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Hast du den s von einen betreuubgsplatz? Weil das dürfte das grössere Problem werden. Zumal du in der Zeit kündbar wärst. Mein Rat wäre besser innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Auch in Hinblick auf das EG und für diese Dauer dann EG plus zu wählen. Es dürfte deutlich leichter werden eine TZ Betreunug für einen Säugling zu bekommen als VZ. Und Finanziell dürfte das auch besser kommen.


brln_mum_2018

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Also ich habe eine Zusage einer Kita, jedoch ist die natürlich abhängig vom Kitagutschein. Unter anderem nannte die Kitaleitung die Bedingung, dass der Kitagutschein dann ab Oktober durchgehend gültig sein muss - daher die Frage wie es sich verhält, wenn man dann noch einmal voll in EZ geht. TZ in EZ ist auch eine Überlegung - absolut richtig; die Stundenbegrenzung von 30h maximum ist hierbei das 'Problem'. Aber ja, vllt wird es auch auf TZ in EZ hinauslaufen, nichtsdestotrotz würde ich gern nach den 2 Monaten 'Arbeit' gern noch den Rest der EZ voll nehmen falls das möglich ist (und dem Kitagutschein nicht im Weg steht).


MamavonMia123

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Meine Erfahrung, allerdings komme ich aus einem anderen Bundesland : Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich x Stunden /Woche arbeite und schon lief die Bezahlung über das städtische System. Ein "Enddatum" wurde hier nicht angegeben und auch nicht erfragt... Und ich habe tatsächlich später nochmal einen Monat (allerdings erst nach dem ersten Geb) Pause eingelegt. Bei deiner Konstellation halte ich es für schwieriger einen Kitaplatz zu Oktober zu finden. Bei uns ist es August oder gar nicht! Vergiss bitte auch nicht, dass wenn du in der Zeit voll arbeiten gehen möchtest, du eine ziemlich lange Eingewöhnungszeit einplanen musst! Noch ein Tipp: Meiner Ansicht nach ist es für ein so kleines Kind besser, 4 Monate halbtags zu arbeiten als 2 Monate Vollzeit (meine Erfahrung...) Aber das muss natürlich auch beim Job passen... Viel Erfolg.


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