Mitglied inaktiv
Hallo, nur wenige Tage nach der Geburt unserer Tochter im März haben wir sie in 2 Kindergärten (katholisch und evangelisch) im Umkreis von 500m angemeldet, obwohl sie erst in 3 Jahren hingeht. Beim Gespräch mit den Leiterinen wurde uns schon mitgeteilt, das es schwierig sein wird angenommen zu werden. Gründe: 1. Nur Mutter hat eine Konfession (katholisch). Vater keine. Es würde ja nur einer entsprechende Steuer zahlen. 2. Kind ist nicht getauft bei Antragsstellung (wir argumentierten, das es ja noch sehr früh ist und wir denken sie soll es sich selbst aussuchen ob sie es möchte). 3. Zuviele Anträge werden noch nach uns eingehen, die wahrscheinlich bevorzugt werden müssen, wegen Geschwisterkinder und Härtefälle. Ich hingegen gab beim Antrag an, das ich nur wenige Minuten vom jeweiligen Kindergarten arbeite und das mein Job davon auch abhängt das ich morgens um 8 Uhr anfangen kann. Die nächsten Kita´s sind entweder nur zu Fuß in 3km Entfernung oder per Bus ca 15min (ein Weg) erreichbar. Ich müßte ja dann auch Fahrtkosten bezahlen. Ich bin also verpflichtet sie in weiteren Kitas anzumelden, da sie ja auch einen Anspruch hat. Meine Frage: Wieviele Kita´s sind das Höchstmaß in der ich sie anmelden sollte? Wieviel Weg muß ich hinnehmen um sie irgendwo unterzubringen? Würde es auch in meinem Fall eine Härtefallregelung geben die ich bei der Stadt geltend machen könnte, da ja Wohnung, Arbeit und Kita in engster Umgebung sind. Vielen Dank schon mal im vorraus
Hallo, Konfessionskindergärten werden auch von Kirchensteuer bezahlt. Insofern finde ich persönlich es ok, dass Kinder von Eltern, die Kirchensteuern zahlen, vorgezogen werden. Man kann nicht alles haben. Das Argument der Taufe finde ich merkwürdig, hat bei uns keine Rolle gespielt. Sie haben zwar ab dem 2. Geb. einen Anspruch, nicht aber auf einen besonderen KiGa Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, frag bei Deiner Gemeinde nach, das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bei uns hat man Anspruch auf einen Platz im Stadtgebiet. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs genügt es irgendeinen Platz anzubieten. Hier ein Fall einer Alleinerziehenden, die auf einen wohnortnahen Platz angewiesen war, da die Oma teilweise das Kind abholen musste. Angebot war ein Platz der mit dem Bus in ca. 35 min je Strecke erreichbar gewesen wäre. Innerhalb von einem Kilometer von ihrer Wohnung waren 4 Kindergärten, aber leider schon voll. Für das Amt war die Sache erledigt. Sie ist dann in eine andere Stadt gezogen, hat sich einen neuen Job gesucht und hatte fast umgehend einen passenden Kita-Platz :-) LG, bobcat
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