SunnyG78
Hallo Fr.Bader, ich bin in meiner Elternzeit erneut schwanger geworden. Aufgrund der Risikoschwangerschaft und einem gefährlichem Arbeitsplatz (Justizvollzug) habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen Nun meine Frage(n) : Geht mein Anspruch auf einen Kita- Ganztags- Platz für mein erstes Kind verloren ? (mein Mann arbeitet Vollzeit) Und, inwieweit darf ich mich über dieses Verbot hinweg setzten und für einige Stunden bei meinem AG arbeiten ? Lieben Dank für ihre Antworten SunnyG78
Hallo, das kommt zunächst einmal darauf an, wie alt das erste Kind ist. Und dann kommt es darauf an, nach welchen Regeln die Kita Ganztagesplätze vergeben werden. Bei uns hier ist es tatsächlich so, dass eine Mutter, die zuhause ist, keinen Anspruch hat, weil eine andere Mutter, die auf das Geld angewiesen ist, dann arbeiten gehen kann. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie trotz Beschäftigungsverbot beschäftigt, kann er erhebliche Bußgelder erhalten. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
hallo also meine kleine konnte weiterhin in den kiga gehen,ganztags! auch als sie in die schule kam und ich noch schwanger war und danach in ez konnte sie z.b. in die ogata gehen. ich glaube nicht das sie dir deshlab den platz streichen können! du musst es dem kiga ja auch nicht melden!
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