Lilaglitzerstern
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist drei Jahre alt (wird im Oktober 4) und geht in den Kindergarten. Da mein Mann eine neue Arbeitsstelle anfängt, ziehen wir in paar Wochen 100km weiter weg. Ich hab sofort in dem neuen Wohnort einen Kitaantrag gestellt. Mehrmals auch mit den zuständigen Mitarbeitern telefoniert, die mir mündlich einen Platz versicherten (mir ist klar das mündliche Absprachen nicht gültig sind). Jetzt kam Post und der Kita Antrag wurde abgelehnt. Wir dürfen noch nicht mal zur Anhörung, steht dort drin. Der Grund, ich bin bis nächstes Jahr noch in Elternzeit vom jüngsten Kind. Deswegen hätten andere Familien eine höhere Priorität. Wie geht das jetzt weiter ? Telefonisch erreiche ich heute dort keinen bzw werde auch nicht zurück gerufen. Es ist doch richtig das mein Kind ab 3 Jahre Anspruch auf einen Platz hat, sie kann doch nicht fast anderthalb Jahre zu Hause bleiben. Muss ich jetzt einen Platz einklagen ?
Hallo, Sie haben einen Anspruch ab dem ersten Geburtstag, mindestens bis Mittag. Dabei ist es unrelevant, ob Sie ein weiteres Kind betreuen - der KiGa ist ja keine Verwahranstalt sondern soll auch soziale Komponenten schaffen. Schreiben Sie die Verwaltung an und setzen Sie eine angemessene Frist für die Zuweisung (2 - 3 Wo.). Drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB
Pamo
Dein Kind hat schon ab 1 Jahr Anspruch auf einen Platz. Offenbar wird am neuen Wohnort der Mangel ordentlich priorisiert.
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