Wunschbaby2022
Hallo, wir haben unser Baby im städtischen Portal “Kita-Finder” angemeldet und hier um eine Betreuung ab dem Januar (= ab dem 1. Geburtstag) gebeten. Hierbei konnte man Wunsch-Kitas angeben. Nach Lage zum Wohnort haben wir 10 Kitas ausgewählt. Von allen bekamen wir bereits jetzt eine definitive Absage UND man hat uns von der Warteliste genommen. Daraufhin wandte ich mich an das Jugendamt, denn ohne Platz auf der Warteliste haben wir ja noch nicht mal ne Chance jemals einen Kita-Platz zu bekommen. Die Stadt verweist per Mail und telefonisch auf Personalmangel und sagt definitiv sie kann uns keinen Platz anbieten, wird sich aber weiterhin bemühen das Problem zu lösen. Ab Januar muss ich aber definitiv wieder arbeiten gehen, sowohl Elterngeld als auch Elternzeit enden. Meine Frage: Wie verhält man sich juristisch korrekt? Was ist unsere Pflicht als Eltern, damit in einen Extremfall Verdienstausfall gezahlt würde. Ist es zumutbar, dass wir privat eine Tagesmutter etc beauftrage anstelle der Kita? Oder gilt die Anmeldung bei der Stadt als ausreichend fur einen Rechtsanspruch? Soll ich noch warten und hoffen, dass sich alles von alleine klärt? Wann muss man “deutlicher” aktiv werden? Viele Grüße
Hallo, na, die machen es sich einfach. So geht es natürlich nicht. Schreiben Sie die Stadt per Einschreiben an und setzen Sie eine Frist, Ihnen binnen 3 Wo einen Kiga-Platz/ Tagesmutter zuzuweisen. Drohen Sie mit der Geltendmachung von Schadensersatz wegen Lohnausfall. Liebe Grüße NB
mellomania
Mit welcher Begründung wurde die Vormerkung gelöscht? Erneut dort vormerken versucht?
Wunschbaby2022
Eine inoffizielle telefonische Auskunft einer Kita war: Wartelisten sind schon zu voll. Die einzelne Kita interessiert es dann ja auch nicht, wenn man bei Ihnen keinen Platz bekommt, sondern verweisen auf die Stadt. Die Stadt bedauert und bemüht sich, aber sagt auch: Die Situation ist leider, wie sie ist: Kein Personal
mellomania
Dann setze eine Frist von 4 Wochen fass dir die Stadt einen betreuungsplatz zur Verfügung stellt und drohe mit Klage du hast ein Recht ab dem 1. geb. Ob das dann tamu oder kuga ist, ist aber der Stadt überlassen. Lehnst du dann ab, hast du dein recht verwirkt
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