Mami_seit_2015
Hallo Frau Bader, wenn ich den Kita-Gutschein für meine Tochter beantragen möchte, werde ich arbeitslos sein. Bekomme ich denn dann überhaupt einen Gutschein und wenn ja: Für wie viele Stunden? Mit freundlichen Grüßen, Julia aus Berlin.
Hallo, ab dem ersten Geburtstag des Kindes hat man einen Anspruch, je nach Bedarf. Liebe Grüße NB
Jana287
Nach dem ersten Geburtstag hat Dein Kind einen Anspruch auf einen Kitaplatz. Wenn Du arbeitslos bist, wirst Du einen Kita-gutschein für den Betreuungsumfang halbtags ( also 4-5 ) Stunden bekommen. Sobald Du Arbeit und damit einen höheren Betreuungsbedarf nachweisen kannst, ist eine kurzfristige Erweiterung der Betreuungszeiten möglich.
Jole3
Meist geht das in Absprache mit der Kitaleitung sehr kurzfristig. Also auch schnell möglich, wenn du wieder Arbeit findest.
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