Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrbedarf KiTa trotz Arbeitslosigkeit

Frage: Mehrbedarf KiTa trotz Arbeitslosigkeit

Ente222

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Hallo Frau Bader, Ich hätte mal eine Frage zum Thema Mehrbedarf: wie verhält es sich, wenn mein Kind (damals1jahr alt) in einer Kita ist und ich Arbeitslos bin ? Voraussetzung für mein Arbeitslosengeld war, dass der kleine betreut ist, sonst hätte ich ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss der Vater den Mehrbedarf bezahlen oder nicht? Bisher kam von seinem Anwalt nur, dass ich ja in der Zeit in der mein Sohn betreut wäre arbeiten gehen. Würde ich ja tun, wenn ich aber nichts finde?! Jetzt bin ich bisher auf diesen Kosten sitzen geblieben weil sich der Streit der Anwälte schon sehr lang hinzieht. Ich möchte jetzt nur mal wissen wie die Chancen stehen wenn ich die Kosten von damals einklage. Jetzt bin ich selbst wieder in Vollzeit arbeiten und er drückt sich immernoch davor die Kosten von der Kita mit zu bezahlen. Es wird also so oder so vor Gericht gehen. Aber wie stehen die Chancen die Kosten von damals von ihm erstattet zu bekommen? Vielen Dank im Voraus


Colien07022004

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Ich glaube nicht, dass Du eine Chance hast. Du hättest dein Kind auch nicht Vollzeit in die Kita geben müssen und hättest dann mit dem anteiligen ALG leben können. Es war ja deine Entscheidung ihn Vollzeit betreuen zu lassen, damit Du das volle ALG bekommst. LG


Ente222

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Ich hab die wichtigsten Informationen wohl nicht mit dazu geschrieben. Sorry. Ich musste mein Kind schon während der Schwangerschaft dort anmelden, und da wusste ich noch nicht, dass ich nach der Elternzeit arbeitslos werden würde. Er war auch zu der Zeit nur 3 Tage in der Kita und der Kindsvater hat die Anmeldung mit unterschrieben.


bellis123

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@Colien07022004 Wo steht denn, dass das Kind in Vollzeit in der Kita betreut wurde? Hat sie doch gar nicht geschrieben und in den meisten Städten/Gemeinden hat man im Fall von Arbeitslosigkeit auch nur Anspruch auf einen Halbtagsplatz. Ansonsten noch zu deiner bissigen Bemerkung: Versuch mal alleinerziehend mit einem einjährigen Kind eine (Vollzeit)stelle zu bekommen.


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