Frage: Kita-Gesetz

Hallo Frau Bader! Ich wollte meine Tochter zum September in eine Kindereinrichtung anmelden. Sie ist dann 19 Monate alt. Ich bin seit August 2001 wieder beschäftigt. Bisher wurde meine Tochter von meiner Mutter betreut. Da ich aber im Oktober mein zweites Kind bekomme (ab Sept. Mutterschutz), habe ich keinen Anspruch auf einen Kita-Platz. Ich kann meine Tochter zwar jetzt in den Kindergarten bringen, muß sie aber im September wieder rausnehmen. Im Februar wird sie 2 Jahre und darf dann den Kindergarten besuchen. Ist das rechtens? Der Kindergarten verfügt über genügend freie Plätze und ist in der Trägerschaft unserer Amtsgemeinde. Gibt es eventuell Sondergenehmigungen? Vielen Dank für Ihre Antwort! FriedaB.

Mitglied inaktiv - 20.06.2002, 22:27



Antwort auf: Kita-Gesetz

Liebe Frieda, hatten wir hier in der letzten Zeit öfter. Das hängt von der Satzung ab. Lassen Sie sich diese vorlegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2002



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