Frage: KiTa Gesetz - Nachtrag

NACHTRAG: Bundesland ist Sachsen-Anhalt, hatte ich vergessen zu erwähnen, ist ja aber logisch wichtig! Guten Tag Frau Bader, ich bekomme in den nächsten Tagen mein 2. Kind. Unsere 1. Tochter ist 4 Jahre alt. Nun haben wir, sobald ein Elternteil zu Hause ist, ja laut Landes-KiTa-Gesetz? nur noch einen Anspruch auf einen Halbtagesplatz. 1. Ist dieser Anspruch wirklich rechtsgültig? 2. bin ICH rechtlich verpflichtet, der Kita Bescheid zu geben oder was passiert mir, wenn ich einfach nichts sagen würde? und meine Tochter einfach nach wie vor ganztags betreuen lassen würde. Bisher hat mich in der KiTa nämlich noch niemand deswegen angesprochen... 3. ab welcher Stundenzahl Arbeit in Elternzeit würde wieder der Ganztagesplatz in Frage kommen? Vielen Dank, jolie27

Mitglied inaktiv - 14.01.2010, 12:59



Antwort auf: KiTa Gesetz - Nachtrag

Hallo, 1. Ja, § 3 KiFöG 2. Das könnte uU Betrug sein 3. Der Anspruch besteht, wenn aufgrund der Erwerbstätigkeit die Notwendigkeit besteht - wann das ist, kann ich Ihnen auf die Ferne nicht sagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2010



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