monne
Hallo Frau Bader, wir planen demnächst kurz hinter der Grenze in Belgien zu bauen. Nun ist unser Lebensmittelpunkt weiterhin in D, genauso wie die Arbeitsstellen von meinem Mann und mir. Unsere 2 jährige geht auch in die Kita und ab Oktober erwarten wir noch ein Kind. Die Frage ist nun zum Einen: muss meine Tochter die Kita verlassen, wenn wir nicht mehr in D wohnen? Und Nr 2 würden wir gerne ab Aug 15 in die Betreuung geben. Wenn wir dann schon in B wohnen, haben wir trotzdem ein Anrecht auf den Platz in D? Oder sind wir auf "goodwill" angewiesen? Sollten wir erst gegen Ende 15 umziehen, muss ich den Kleinen dann wieder aus der Kita rausnehmen? Das Jugendamt staffelt die Preise für die Betreuung nach Einkommen und stockt vermutlich auf, wo es zu wenig für die Kita ist. Geht das auch so noch, wenn wir nicht mehr in der Stadt wohnhaft gemeldet sind? Danke für Ihre Beratung!
Hallo, kein Anspruch, wenn man nicht in der Gemeinde oder noch nicht mal im Land wohnt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Wenn ihr nach Belgien zieht dann werden keine Plätze mehr in Deutschland bezuschusst. Was ihr zahlt ist eh nur der Elternanteil. Regulär kostet ein Platz zwischen 600-900€ im Monat.
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