Leci82
Guten Morgen Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Kindkranktage. Ich finde da keine befriedigende Antwort im Internet. Ich bin zur Zeit hochschwanger und im ärztlichen Beschäftigungsverbot. Nun ist es so, dass meine Tochter krank ist und nicht in die Betreuung kann, ich aber wichtige Arzttermine habe. Kann sich mein Mann an diesem Tag einen Kindkrank Tag nehmen, obwohl ich ja "zu Hause" bin? Es geht mir tatsächlich nur um das Recht auf Freistellung beim Arbeitgeber (mein Mann ist Beamter, das wäre dann also Sonderurlaub). Kinderkrankengeld bekommen wir sowieso nicht, da Kind und Mann privat versichert sind, ich aber gesetzlich. Vielen Dank!
Hallo, im Beamtenrecht kenne ich mich leider nicht aus. Liebe Grüße NB
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