Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindeswohl vs. Kindeswohlgefärdung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindeswohl vs. Kindeswohlgefärdung

Dilar

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Sehr geehrte Frau Bader,  gerne möchte ich Sie um Rat bitten.  Der Vater meines Kindes hat seit letztem Jahr ein BU. Es gab vor dem BU schon immer wieder Probleme, weil er nie daran dachte die Windel zu machen, meine Tochter ständig wund war und Pilz bekam. Im BU kommt es auch alle paar Wochen vor. Leider gab es schon vor dem BU immer wieder Vorfälle, wo der Kindsvater keine Grenzen respektiert hatte und Zwang unsere Tochter zur Liebe und hielt sie fest, als sie keine wollte. Nun ist es so, dass ich immer wenn ich meln Kind abhole(seit April ohne Begleitung) von Anfang an feststellte, dass der Vater, der generell ein Problem mit Grenzen eines anderen Menschen hat darauf besteht, dass sie ihn zum Abschied küsst, obwohl sie nur winken möchte. In dieser Woche ist es eskaliert und mein 2,5 Jahre altes Mädchen setzte sich zur Wehr, haute ihren Vater ins Gesicht, weil er ihr erstes Nein für einen Abschiedskuss nicht ernst nahm. Nachdem sie ihn schon haute, setzte er erneut nach und verlangte wieder nach einem Kuss. Meine Tochter geht generell nicht gerne zu ihrem Vater, aber nach diesem Umgang war sie so eingeschüchtert und in sich gekehrt. Sie redete kein Wort mehr, obwohl sie mit mir über alles spricht. Sie weinte den Tag danach den ganzen Tag und hatte 3 Tage schlaflose Nächte. Welche Rechte habe ich, denn wenn ihr Vater weiter so macht, wird daraus eine Kindeswohlgefärdung erwachsen? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, eine KIndeswohlgefährdung kann ich nicht erkennen. Um so älter die Kleine wird, um so mehr wird sie ihm Grenzen setzen. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Pädagigisch wertvoll ist sein Verhalten sicher nicht - aber weit entfernt von Kindeswohlgefährdung. Ich sag mal so: wenn alle Küsschen, die wir früher der Oma geben mussten/sollten eine KIndeswohlgefährdung gewesen wären....  So blöd das ist und wir inzwischen wissen, das so etwas nicht passieren sollte - das und ein paar vergessene Windeln werden eher nicht dazu reichen, den Umgang zu unterbinden. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass dieser wieder betreut statfinden könnte.


Dilar

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Ich verstehe genau was du meinst, jedoch gab es hier schon ein paar Vorfälle auch als Baby, hielt er sie mit beiden Händen fest, nur damit er das bekommt, was er möchte. Er ist leider kein Mensch, der regulär ein nein respektiert. Ständig übertretet er Grenzen so wie es ihm gefällt.


User-1736455377

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Das wird aber eben nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet. Da müsste er schon die Aufsichts- und/oder Fürsorgepflicht grob verletzen. Das Einzige, was du tun kannst ist, eure Tochter darin zu bestärken, dass sie selbst über ihren Körper bestimmt, "Nein" sagen darf etc. Ich befürchte auch, wenn du dich dait ans JA wendest, wirst eher du als diejenige dastehen, die überkritisch ist, den Umgang verhinfdern will etc. Vielleicht kannst du beim nächsten Mal ja einfach deutlich sagen "sie muss keine Küsschen geben/sie möchte das gerade nicht" oä - vielleicht merkt er es dann?


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